Wegen offenem WLAN

Café-Besitzer werden abgemahnt

04.04.2012
Zum illegalen Tauschen von Musik und Filmen gehen manche ins Café um die Ecke - und die Gastwirte erhalten die Abmahnungen. Dabei ist gar nicht klar, ob sie dafür verantwortlich zu machen sind. Wenn sich die Café-Betreiber schützen, wird es für ihre Gäste kompliziert.

Zum illegalen Tauschen von Musik und Filmen gehen manche ins Café um die Ecke - und die Gastwirte erhalten die Abmahnungen. Dabei ist gar nicht klar, ob sie dafür verantwortlich zu machen sind. Wenn sich die Café-Betreiber schützen, wird es für ihre Gäste kompliziert.

Von Doreen Fiedler, dpa

Zum illegalen Tauschen von Musik und Filmen gehen manche ins Café um die Ecke - und die Gastwirte erhalten die Abmahnungen. Bild: Kaspersky Lab
Zum illegalen Tauschen von Musik und Filmen gehen manche ins Café um die Ecke - und die Gastwirte erhalten die Abmahnungen. Bild: Kaspersky Lab
Foto: Kaspersky

Zum Milchkaffee gibt es Facebook, zur Focaccia Twitter und zur Suppe werden Blogs konsumiert. Im Café St. Oberholz in Berlin-Mitte trifft sich die digitale Bohème zum Arbeiten und zum Plausch. Selbstverständlich steht deswegen auf der Speisekarte neben Kuchen und Gebäck auch kostenloser Internetzugang. Bis vor kurzem musste, wer online gehen wollte, im St. Oberholz nur ein allseits bekanntes Passwort eintippen. So einfach ist das heute nicht mehr.

"Jetzt muss man sich einer nervigen Anmeldeprozedur unterziehen", ärgert sich Ansgar Oberholz. Bislang hatte der Café-Besitzer selbst einen Router aufgestellt, über den seine Gäste unbeschränkt im Netz surfen konnten, nun hat er die Aufgabe an einen Provider abgegeben. Denn in den vergangenen Monaten flatterten mehrere Abmahnschreiben von Kanzleien herein, weil Gäste in seinem Haus Urheberrechte verletzten.

Wie viele andere Café-, Restaurantbesitzer und Hoteliers hat Oberholz Angst vor hohen Geldbußen und Strafen. Er weiß ja nicht, wer im Café illegal Musik herunterlädt, geschützte Filme teilt oder unrechtmäßig Spiele weitergibt. "Als Gastwirt darf er wegen des Fernmeldegeheimnisses auch gar nicht überprüfen, was seine Gäste über sein WLAN treiben", sagt Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, der solche Fälle wie den von Oberholz ständig auf dem Tisch hat. Er spricht von einer regelrechten "Abmahnindustrie".

Die Kanzleien behaupten, der Betreiber eines WLANs sei haftbar für das, was von dort aus geschehe. Doch ist das nicht sicher. "Diese Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden", sagt Stadler. Es gibt zwar ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2010, wonach eine Privatperson zur Kasse gebeten werden kann, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten Internetzugang illegal Musik ziehen.

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