Rechtsanwalt Martin Weispfenning ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. 2008 hat er sich zum Fachanwalt für Familienrecht qualifiziert. Als Vizepräsident ist er für die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht mit Sitz in Stuttgart, kurz DANSEF tätig.
Die Berücksichtigung der Elternzeit bei der Berechnung des Elterngeldes ist nicht zu beanstanden. …mehr
Bundesgerichtshof zur nachträglichen Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel …mehr
Der BGH hat zwei Urteile zu den unterhaltsrechtlichen Folgen im Falle einer Ehescheidung bestätigt. …mehr
Bei Selbstständigen und Unternehmern können sich enorme Risiken ergeben. Hier ist gegenzusteuern. …mehr
Nach Ehescheidung erhaltene Abfindung bleibt bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs unberücksichtigt. …mehr
Die Durchführung des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall kann das gesamte Unternehmen gefährden. …mehr
Bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte hat der Ex-Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch. …mehr
Wie Unternehmer Risiken für den Fall der Scheidung oder des Todes des Ehegatten begrenzen können. …mehr
Eheverträge begrenzen Risiken für den Fall der Scheidung. Unternehmern droht ohne diese Absicherung häufig die Insolvenz. …mehr