- Bestehen des Unternehmens seit drei Jahren (mindestens ein Jahr)- Emission im Gesamt nennbetrag von mindestens 100.000 Aktien
- Eigenkapital in Höhe von mindestens 1,5 Millionen ECU bei Zulassung
- Voraussichtlicher Kurswert mindestens fünf Millionen ECU
- Emissionsprospekt/Unternehmensbericht in deutscher und englischer Sprache
- Möglichst 50 Prozent des Emissionsvolumens aus Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen
- Streubesitz möglichst 25 Prozent (mindestens 15 Prozent)
- Für Erstemission nur Zulassung von Stammaktien
- Bestellung von mindestens zwei Betreuern
- Quartalsberichte (spätestens nach zwei Monaten
- Jahresabschluß und Lagebericht in IAS, US-GAAP oder HGB mit Überleitungsrechnung (nach vier Monaten)
- Jährlicher Unternehmenskalender
- Befristetes Veräußerungsverbot für Altaktionäre
- Anerkennung des Übernahmekodex
- Jährliche Analystenveranstaltung
- Offenlegung des Anteilsbesitzes vor Aufsichtsrat und Vorstand