Scheidungsrecht

Wenn die Ehe in Brüche geht, was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?

Isabel Frankenberg arbeitet beim  Ratgeberportal www.scheidungsrecht.org.
In einer Ehe werden Dinge häufig gemeinschaftlich angeschafft. Das gilt jedoch nicht nur für Grundstücke oder Möbel sondern oft auch für ein Darlehen bei der Bank. Das kann im Falle einer Scheidung zu Schwierigkeiten führen, bei denen sich für die Ehepartner die Frage stellt, wer den Kredit nach der Scheidung zahlt.

Um die Frage zu klären, wer einen Kredit nach der Scheidung abbezahlen muss, muss zunächst geklärt werden, von wem dieser aufgenommen wurde. Geschah dies durch nur einen der beiden Ehepartner, ist allein dieser für dessen Tilgung zuständig.

Grundsätzlich bedeutet das auch, dass dem getrennten Ehegatten keine Schulden bezüglich des Kredites auferlegt werden können. Das geht nur, wenn dieser als Bürge mit im Kreditvertrag genannt wurde. In einem solchen Fall tritt der Bürger, also der Ehegatte, ein und ist für die Abzahlung des Kredites zuständig, sobald der Ehepartner die Raten nicht mehr selbst zahlen kann.

Um die Frage zu klären, wer einen Kredit nach der Scheidung abbezahlen muss, muss zunächst geklärt werden, von wem dieser aufgenommen wurde.
Um die Frage zu klären, wer einen Kredit nach der Scheidung abbezahlen muss, muss zunächst geklärt werden, von wem dieser aufgenommen wurde.
Foto: Elnur - shutterstock.com

Hat sich eine Ehepartner nun schon vor der Scheidung als Bürge einsetzen lassen, um seinen Ehepartner zu unterstützen, möchte diese Entscheidung jedoch rückgängig machen, so muss er noch vor der Scheidung die Befreiung der Bürgschaft beantragen. Mit Bewilligung des Antrages entfällt der Ehegatte als Bürge und kann somit auch nicht mehr für die Schulden des Partners von der Bank zur Rechenschafft gezogen werden.

Bei einem Kredit gibt es jedoch auch noch eine weitere Möglichkeit, für die nach der Scheidung eine Lösung gefunden werden muss. Diese besteht, wenn der Kredit von beiden Ehegatten gemeinsam aufgenommen und unterzeichnet wurde. Ist das der Fall, muss der Kredit in der Regel auch nach der Scheidung von beiden Ehepartnern abbezahlt werden.

Hierbei kommt es jedoch häufig zu Problemen und Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern. Grund dafür ist, dass jeweils der andere Partner in Verantwortung gezogen werden kann, wenn der Ehegatte seinen Teil des Kredites nicht abbezahlt oder abbezahlen kann. Daher ist zu empfehlen, Kredite während der Ehe nur von einem der beiden Ehepartner unterschreiben zu lassen.

Eine Ausnahme bildet ein gemeinsamer Kredit, der auf ein Haus oder eine Immobilie geschlossen wurde. Nach der Trennung müssen immer beide Partner, die im Grundbuch stehen, gemeinsam für die Abzahlung aufkommen. Einer der beiden Ehegatten kann nur dann aus der Kreditzahlung entlassen werden, wenn dieser seinen Anteil an seinen Ehepartner überschreibt. (rw)

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