In dem zähen Streit zwischen dem Kabelnetzbetreiber und den Öffentlich-Rechtlichen geht es um sogenannte Einspeiseentgelte. Bereits vor Wochen hatte der Konzern angekündigt, wegen der Weigerung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Gebühren für die Einspeisung des eigenen Programms ins Netz von Kabel Deutschland zu bezahlen, seine Leistungen zu überprüfen und möglicherweise einzuschränken. Parallel klagt der Konzern gegen alle öffentlich-rechtliche Sender.
Die Einschränkung der Fensterprogramme ist nicht die einzige Maßnahme. Kabel Deutschland senkt auch die Bandbreite für die digitale Übertragung von öffentlich-rechtlichen Programmen auf den für alle Sender üblichen Standard. "Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen", sagte Vorstand Manuel Cubero. Von dieser Anpassung werde der Zuschauer aber vermutlich kaum etwas bemerken, betonte ein Sprecher.
Allerdings, sagte der Sprecher, werde sich Kabel Deutschland den Leistungsumfang für ARD und ZDF weiter genau anschauen. Cubero betonte, es sei unverständlich, dass die Anstalten nicht mehr für die Einspeisung bezahlen wollten. "Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen", sagte Cubero. Der Streit schwelt sei langem, seit Mitte Dezember tragen ihn die Parteien auch vor Gericht aus. Kabel Deutschland verklagte sämtlich Anstalten.
Der Streitgrund: Die Sender zahlen manchen Kabelnetzfirmen in Deutschland Millionen dafür, dass die ihr Programm verbreiten, 27 Millionen Euro davon allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten zahlen seit Jahresbeginn nicht mehr. Gesetzliche Regelungen verpflichten zugleich die Kabelfirmen, einige öffentlich-rechtliche TV- und Hörfunkprogramm zu liefern, in Bayern etwa 3Sat, ARD, ARTE, Bayerisches Fernsehen, BR alpha, Kinderkanal, Phoenix und das ZDF.
Die öffentlichen-rechtlichen wollen aus ihrer Sicht nicht für etwas zahlen, zu dem die Anbieter ohnehin verpflichtet sind. Kabel Deutschland argumentiert unter anderem, dass der Zwang bestimmte Inhalte zu verbreiten, eine Zahlungsverpflichtung der Sender beinhaltet. Nach dem Schritt von Kabel Deutschland geht der Streit nun erstmal vor Gericht weiter. Nach Verhandlungen in Berlin und München sind nun Stuttgart (24. Januar/Klage SWR), Köln (31. Januar/Klage WDR) und Mannheim (8. Februar/Klage Arte) an der Reihe. Am 26. Februar will das Berliner Landgericht im Fall RBB urteilen. (rw/dpa)