Wer am Arbeitsplatz Internet-Pornos ansieht oder herunter lädt, riskiert seinen Job. Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen und muss vorher nicht abmahnen. Das berichtet der Bonner Informationsdienst Arbeitsrecht Kompakt unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf. Der betroffene Mitabeiter hatte zudem den geschäftlichen Internetzugangn entgegen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu privaten Zwecken genutzt.Es sollte unbedingt eine arbeitsvertragliche Regelung der privaten Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel vereinbart werden, rät Surfcontrol, Anbieter für Internet- und E-Mail-Filterlösungen. Laut einer Untersuchung dieses Unternehmens surfen und mailen mehr als 90 Prozent der Mitabeiter in ihren Büros auch privat. 45 Prozent von 1.235 Unternehmen schätzen, dass auf diese Weise zehn Prozent der Arbeitszeit verloren gehen. Außerdem belaste der private Internetverkehr die elektronischen Resourcen eines Unternehmens in gleich hohem Maße wie die Geschäftspost, da häufig große Bild- und Musikdateien transferiert würden.Fehlt eine arbeitsvertragliche Regelung, kann sich laut Arbeitsrecht Kompakt ein Arbeitnehmer unter Umständen darauf berufen, die private Nutzung würde stillschweigend geduldet. In einem solchen Fall sind arbeitsrechtliche Saktionen nur eingeschränkt möglich.(go)
19.03.2002
Wer am Arbeitsplatz Internet-Pornos ansieht oder herunter lädt, riskiert seinen Job. Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen und muss vorher nicht abmahnen. Das berichtet der Bonner Informationsdienst Arbeitsrecht Kompakt unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf. Der betroffene Mitabeiter hatte zudem den geschäftlichen Internetzugangn entgegen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu privaten Zwecken genutzt.Es sollte unbedingt eine arbeitsvertragliche Regelung der privaten Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel vereinbart werden, rät Surfcontrol, Anbieter für Internet- und E-Mail-Filterlösungen. Laut einer Untersuchung dieses Unternehmens surfen und mailen mehr als 90 Prozent der Mitabeiter in ihren Büros auch privat. 45 Prozent von 1.235 Unternehmen schätzen, dass auf diese Weise zehn Prozent der Arbeitszeit verloren gehen. Außerdem belaste der private Internetverkehr die elektronischen Resourcen eines Unternehmens in gleich hohem Maße wie die Geschäftspost, da häufig große Bild- und Musikdateien transferiert würden.Fehlt eine arbeitsvertragliche Regelung, kann sich laut Arbeitsrecht Kompakt ein Arbeitnehmer unter Umständen darauf berufen, die private Nutzung würde stillschweigend geduldet. In einem solchen Fall sind arbeitsrechtliche Saktionen nur eingeschränkt möglich.(go)