Mehrere Bundesländer warnen

Vorsicht vor gefälschten Steuerbescheiden

16.10.2024
Behörden in mehreren Bundesländern warnen vor einer neuen Masche mit gefälschten Steuerbescheiden per Post. So lässt sich der Betrug erkennen.
Aktuell versuchen Betrüger mit per Post versandten, gefälschten Steuerbescheiden Geld zu ergaunern.
Aktuell versuchen Betrüger mit per Post versandten, gefälschten Steuerbescheiden Geld zu ergaunern.
Foto: Alexander Limbach - shutterstock.com

In mehreren Bundesländern warnen die jeweiligen Landesämter für Finanzen derzeit vor gefälschten Steuerbescheiden. Empfänger würden darin aufgefordert, kurzfristig Einkommenssteuer nachzuzahlen, teilten die verantwortlichen Behörden unter anderem aus Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Betrüger versenden die gefälschten Bescheide per Post, fordern Steuernachzahlung per Überweisung und versuchen sich so, Geld zu ergaunern. "Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten", warnt etwa das Landesamt in Hannover.

Falsche Angaben können Betrugsmasche entlarven

Als Absender werden demnach die jeweiligen Finanzämter mit unzutreffender Anschrift oder die "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" angegeben. Doch die Bezeichnung "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" gebe es gar nicht, schreibt das Landesamt für Steuern und Finanzen in Sachsen.

Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden demnach auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum Ort passen. Die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz rät: "Es empfiehlt sich zum Beispiel, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen."

Im Zweifel beim Finanzamt nachhaken

Neben den Steuernummern sei unter anderem auch eine angegebene Internetseite falsch oder dem Schreiben fehle es an einer Rechtsbehelfsbelehrung. Auch ein Blick auf die angegebene Kontoverbindung könne den Betrug entlarven, denn die Zahlungsadresse sei keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung.

Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Bescheid an das Finanzamt wenden und im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei erstatten. (dpa/pma)

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