Für einen Unfall, bei dem ein auf der Parkplatzfahrbahn rückwärts fahrendes Fahrzeug mit einem aus einer Parkbox rückwärts herausfahrenden Fahrzeug zusammenstößt, sind beide Fahrzeugführer verantwortlich. Das gilt auch, wenn das aus der Parkbox zurücksetzende Fahrzeug kurz vor der Kollision zum Stehen gekommen ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 11.09.2012 entschieden (Aktenzeichen I-9 U 32/12)
In dem verhandelten Fall hatte ein Fahrzeugführer das Fahrzeug aus einer Parkbox eines Parkplatzes in Marl zurückgesetzt, während die Fahrzeugführerin eines anderen Fahrzeugs auf der Fahrbahn vor den Parkboxen rückwärts fuhr. Dabei fuhr die Frau auf das Fahrzeug des Klägers auf. Das stand in dem Augenblick bereits. An dem Fahrzeug entstand ein Sachschaden von rund 11.000 Euro.
Der Auffassung des Mannes, dass die Frau alleine für den Unfall verantwortlich sei, weil sein Fahrzeug vor dem Zusammenstoß bereits gestanden habe, ist der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht gefolgt. Zwar träfen den auf einer Parkplatzfahrbahn rückwärtsfahrenden Verkehrsteilnehmer erhöhte Sorgfaltsanforderungen. Er müsse auf in der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge achten. Das habe die Frau nicht ausreichend getan, weil sie ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig angehalten habe.
Erhöhte Sorgfaltsanforderungen träfen aber auch den aus einer Parkbox auf die Parkfahrbahn zurücksetzenden Fahrer. Sein Mitverschulden sieht das Gericht aufgrund des Zurücksetzens. Das gelte auch dann, wenn das Fahrzeug kurz vor dem Zusammenstoß schon gestanden habe. Der Unfall sei dann immer noch auf die mit dem Rückwärtsfahren typischerweise verbundenen Gefahren zurückzuführen. Da beide für den Unfall mitverantwortlich waren, müssen sie dem Gericht zufolge den Schaden je zur Hälfte tragen.
Vorfahrtsregel "rechts vor links" gilt auf Parkplätzen nicht immer
Vorsicht beim Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz