Schuld liegt bei beiden Fahrern

Vorsicht beim Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Beide Fahrzeugführer sind für einen Unfall verantwortlich, bei dem ein auf der Parkplatzfahrbahn rückwärts fahrendes Fahrzeug mit einem aus einer Parkbox rückwärts ausfahrenden Fahrzeug zusammenstößt.
Auch wenn's eng wird: Wer rückwärts fährt, muss besondere Sorgfalt walten lassen.
Auch wenn's eng wird: Wer rückwärts fährt, muss besondere Sorgfalt walten lassen.
Foto: Gulliver20 - shutterstock.com

Für einen Unfall, bei dem ein auf der Parkplatzfahrbahn rückwärts fahrendes Fahrzeug mit einem aus einer Parkbox rückwärts herausfahrenden Fahrzeug zusammenstößt, sind beide Fahrzeugführer verantwortlich. Das gilt auch, wenn das aus der Parkbox zurücksetzende Fahrzeug kurz vor der Kollision zum Stehen gekommen ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 11.09.2012 entschieden (Aktenzeichen I-9 U 32/12)

In dem verhandelten Fall hatte ein Fahrzeugführer das Fahrzeug aus einer Parkbox eines Parkplatzes in Marl zurückgesetzt, während die Fahrzeugführerin eines anderen Fahrzeugs auf der Fahrbahn vor den Parkboxen rückwärts fuhr. Dabei fuhr die Frau auf das Fahrzeug des Klägers auf. Das stand in dem Augenblick bereits. An dem Fahrzeug entstand ein Sachschaden von rund 11.000 Euro.

Der Auffassung des Mannes, dass die Frau alleine für den Unfall verantwortlich sei, weil sein Fahrzeug vor dem Zusammenstoß bereits gestanden habe, ist der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht gefolgt. Zwar träfen den auf einer Parkplatzfahrbahn rückwärtsfahrenden Verkehrsteilnehmer erhöhte Sorgfaltsanforderungen. Er müsse auf in der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge achten. Das habe die Frau nicht ausreichend getan, weil sie ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig angehalten habe.

Erhöhte Sorgfaltsanforderungen träfen aber auch den aus einer Parkbox auf die Parkfahrbahn zurücksetzenden Fahrer. Sein Mitverschulden sieht das Gericht aufgrund des Zurücksetzens. Das gelte auch dann, wenn das Fahrzeug kurz vor dem Zusammenstoß schon gestanden habe. Der Unfall sei dann immer noch auf die mit dem Rückwärtsfahren typischerweise verbundenen Gefahren zurückzuführen. Da beide für den Unfall mitverantwortlich waren, müssen sie dem Gericht zufolge den Schaden je zur Hälfte tragen.

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