Aktiengesellschaften

Virtuelle Hauptversammlung wird zur Dauerlösung

10.07.2022
Aktiengesellschaften dürfen ihre Hauptversammlung auch in Zukunft als reine Online-Veranstaltung durchführen.
Die 102. ordentliche Hauptversammlung der BMW AG in München: Aufgrund der Pandemie führte der Konzern die Hauptversammlung digital durch.
Die 102. ordentliche Hauptversammlung der BMW AG in München: Aufgrund der Pandemie führte der Konzern die Hauptversammlung digital durch.
Foto: BMW AG

Mit dieser Entscheidung machte der Bundestag am frühen Freitagmorgen eine Sonderregelung aus der Frühzeit der Corona-Pandemie zur Dauerlösung und übertrug sie gleichzeitig auf die Generalversammlung von Genossenschaften. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb sprach in der Debatte von einem zentralen Baustein zur umfassenden Digitalisierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts.

Die virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre wird allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft: So muss etwa sichergestellt sein, dass die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen wird. Im Gegensatz zum Pandemie-Provisorium stärkt das jetzt beschlossene Gesetz zudem die Aktionärsrechte - etwa durch die Möglichkeit, ohne Voranmeldung zu reden oder spontane Gegenanträge zu stellen. (dpa/rs)

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