Wird ein Auszubildender nach dem Ende seiner Lehrzeit noch für kurze Zeit weiterbeschäftigt, führt das automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Begründung: die Rechtslage ist mit der bei befristeten Arbeitsverhältnissen vergleichbar.
Das Arbeitsgerichts Frankfurt gab deshalb auch der Klage eines gerade fertig ausgebildeten Fachinformatikers gegen seinen Arbeitgeber statt und verurteilte die IT-Firma, den Mann weiter zu beschäftigen - und zwar unbefristet. Dabei war der Mann nach seiner Abschlussprüfung nur ein paar weitere Tage im Betrieb gewesen . Dann erklärte ihm der Vorgesetzte, die Ausbildung sei mit der Abschlussprüfung beendet worden und man habe keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für ihn.
'Zu spät: Laut Urteil dürfen Auszubildende keinen einzigen Tag über das Ausbildungsverhältnis hinaus beschäftigt werden. Ansonsten riskiert ein Unternehmen das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (Az. 15 Ca 6952/04). (mf)