Was Azubis wissen müssen

Versicherungen für Berufseinsteiger



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Der Start ins Berufsleben ist für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Während Studenten in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei der Krankenkasse der Eltern mitversichert sind, haben Azubis ein eigenes Einkommen und müssen sich deshalb auch selbst versichern.

Die Arag-Experten geben einen Überblick über Pflichtversicherungen sowie wichtige und überflüssige Policen für Berufseinsteiger.

Pflichtversicherungen

Krankenversicherung:

Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Der Azubi hat die freie Wahl der Krankenkasse, muss sich aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung entschieden haben. ARAG Experten raten Berufseinsteigern, die vorher über ihre Eltern privat versichert waren, die private Versicherung als Anwartschaft neben der gesetzlichen Krankenversicherung weiterlaufen zu lassen, um dann später problemlos und ohne Gesundheitscheck zurückwechseln zu können.

Newcomer im Beruf sollten sich ausreichend absichern, aber überflüssige Verträge vermeiden.
Newcomer im Beruf sollten sich ausreichend absichern, aber überflüssige Verträge vermeiden.
Foto: Stockdonkey - Fotolia.com

Pflegeversicherung:

Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall zum Pflegefall wird.

Arbeitslosenversicherung:

Wer nach Abschluss der Ausbildung nicht weiterbeschäftigt wird oder aus anderen Gründen arbeitslos wird, bekommt von der Bundesagentur für Arbeit bis zu ein Jahr lang 67 Prozent des letzten Nettolohns.

Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung:

Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen zahlt der Azubi hier keinen Anteil; die Absicherung von Gesundheitsschäden nach Unfällen während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg ist allein Arbeitgebersache.

Wichtige Versicherungen

Privat-Haftpflichtversicherung:

Sie tritt z.B. ein, wenn einem Anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wird; auch und gerade im Beruf. Sie ist somit eine wichtige Versicherung, auf die man nicht verzichten sollte. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass bis zum Abschluss der Ausbildung eine Privat-Haftpflichtversicherung meist über die Police der Eltern besteht. Vor dem Abschluss einer eigenen Versicherungspolice sollte dies also gecheckt werden.

Kfz-Versicherungen:

Mit dem ersten Job wird oft auch das erste Auto fällig. Eine Teilkaskoversicherung kümmert sich unter anderem um den Ersatz eines gestohlenen Fahrzeugs, die Vollkaskoversicherung auch um selbst verschuldete Unfälle. Pflicht ist allerdings nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Da Fahranfänger jedoch für eine Kfz-Haftpflicht oftmals hohe Beiträge zahlen, lohnt sich in der Regel die Zulassung des Wagens auf die Eltern.

Rechtsschutzversicherung:

Sind die Eltern rechtsschutzversichert, gilt auch diese Police in der Regel für die Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Wenn der Berufsneuling täglich mit dem Auto zu seiner Ausbildungsstelle fährt, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt bei einem Verkehrsunfall den Anwalt und die Gerichtskosten.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Sie wird oft außer Acht gelassen, dabei ist sie für Azubis ganz besonders wichtig. Denn Berufseinsteiger bekommen in den ersten fünf Jahren keinen Cent aus der gesetzlichen Rentenkasse.

Weniger wichtige Versicherungen

Hausratversicherung:

Auch wenn der Azubi mit Ausbildungsbeginn in eine eigene Wohnung zieht, muss selten eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden. Oft werden wertvolle Einrichtungen sowieso erst im Laufe der Berufstätigkeit angeschafft. Außerdem gilt nach Auskunft der ARAG Experten die Hausratversicherung der Eltern meist auch für eine Zweitwohnung der Kinder, wenn die Ausbildung eine auswärtige Unterkunft erfordert.

Quelle: www.arag.de

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