Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt

Verkäufer muss Auto bei Ebay nicht für einen Euro herausgeben

10.07.2020
Wer sich als Verkäufer auf einer Internet-Auktionsplattform vertut, und einen viel zu niedrigen Preis für seine Ware festlegt, ist rechtlich nicht ganz schutzlos, das bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Verkäufer eines gebrauchten Autos davor bewahrt, dass er seinen BMW im Wert von mindestens 12.000 Euro für nur einen Euro herausgeben muss.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Verkäufer eines gebrauchten Autos davor bewahrt, dass er seinen BMW im Wert von mindestens 12.000 Euro für nur einen Euro herausgeben muss.
Foto: Africa Studio - shutterstock.com

Aus dem Mega-Schnäppchen auf der Internet-Plattform Ebay ist nichts geworden: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Verkäufer eines gebrauchten Autos davor bewahrt, dass er seinen BMW im Wert von mindestens 12.000 Euro für nur einen Euro herausgeben muss. Der Mann hatte sich in seiner Auktionsbeschreibung fehlerhaft ausgedrückt und "Preis 1?" geschrieben, damit aber lediglich den Startpreis der Auktion gemeint.

Das automatisiert bestätigte Sofortkaufgebot des Klägers über einen Euro führte nicht zu einem bindenden Kaufvertrag. Bereits das Landgericht Frankfurt bewertete als Vorinstanz die Preisangabe als Versehen. Unter anderem mit dem Zusatz "Sofortangebote sind gerne erwünscht" sei deutlich geworden, dass der Anbieter das Auto versteigern und nicht für einen Euro verkaufen wollte. Auch habe er rechtswirksam dem Geschäft sofort widersprochen. Dem Kläger stehe daher auch kein Schadenersatz für das nicht ausgehändigte Auto zu.

Die Entscheidung des Landgerichts (Az.: 2-20 O 77/18) ist rechtskräftig, nachdem der Kläger nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (Az.: 6 U 155/19) seine Berufung zurückgenommen hatte. (dpa/rw)

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