Irreführend

Verbraucherschützer mahnen Vodafone wegen Werbung erfolgreich ab

Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Verbraucherschützer haben Vodafone wegen einer Werbung erfolgreich abgemahnt. Die Werbung sei irreführend und setze die Empfänger unter Druck.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat laut eigenen Angaben den Telekommunikationsdienstleister Vodafone erfolgreich abgemahnt. Das teilten die Verbraucherschützer jetzt mit. Die Verbraucherzentrale Bayern stellt den Fall folgendermaßen dar: Die Bewohner einer Kleinstadt in der Oberpfalz (der Regierungsbezirk in Nordostbayern) hatten Anfang 2019 ein Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH erhalten. In dem Schreiben wurde eine allgemeine Prüfung des Kabelanschlusses des Empfängers zu einem bereits festgelegten Termin angekündigt. Das Schreiben erweckte den Eindruck eines offiziellen Termins, den man wahrnehmen müsse, wie die Verbraucherschützer kritisieren. Tatsächlich handelte es sich bei dem so offiziell wirkenden Schreiben aber einfach nur um ein Werbeschreiben zur Vermarktung neuer Breitbandkabelangebote! Dreister geht es kaum, denn für den Empfänger war das auf den ersten Blick nicht ersichtlich.

Doch die Kritik der Verbraucherschützer geht noch weiter: „Zudem steht in dem Schreiben, dass Festnetztelefone ohne Internet demnächst abgeschaltet würden, was derart pauschal gesagt nicht der Wahrheit entspricht“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Gerade ältere Verbraucher, die auf ihr Telefon angewiesen sind, könnten sich durch ein derartiges Schreiben leicht unter Druck gesetzt fühlen, warnen die Verbraucherschützer völlig zu Recht.

„Diese Art der Werbung halten wir für irreführend und haben das Unternehmen deshalb abgemahnt“, so Tatjana Halm. Obendrein würden der Verbraucherzentrale Bayern immer wieder Fälle gemeldet werden, die ähnlich ablaufen. Vertreter von Telekommunikationsunternehmen würden sich unter dem Vorwand einer technischen Überprüfung Zutritt zu Wohnungen verschaffen, um den Bewohnern dann Verträge unterzuschieben, so die bayerischen Verbraucherschützer.

„Verbraucher sollten niemanden ins Haus lassen, wenn sie nicht selbst den Termin vereinbart haben und keinesfalls Unterschriften tätigen, wenn sie sich überrumpelt fühlen“, rät Tatjana Halm.

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH habe laut der Verbraucherzentrale Bayern auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bayern reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Vodafone weise aber darauf hin, dass es sich bei besagtem Werbemittel um die Eigenkreation eines selbstständigen Vertriebspartners handeln würde, von dem Vodafone keine Kenntnis gehabt hätte. Eine weitere Nutzung habe Vodafone dem Handelsvertreter untersagt.

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