Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einer Entscheidung deutlich gemacht, dass ein Arbeitnehmer auf Verlangen seines Chefs die erworbenen Bonusmeilen für weitere Dienstflüge einzusetzen hat (Az.: 14 Sa 496/05).
Der Arbeitnehmer hatte die entsprechenden Bonusmeilen bei seinem vom Arbeitgeber finanzierten Dienstreisen am Miles & More-Programm einer Fluggesellschaft erworben. Nach Auffassung der Arbeitsrichter ist Berechtigter der Bonusmeilen der Arbeitgeber, der die Flüge für seine dienstlichen Zwecke brauche und sie auch bezahle.(tf/mf)