Urteil zu RedTube-Abmahnungen

Urmann zu Schadensersatz verurteilt



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Der Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann wurde nach der RedTube-Streaming-Abmahnung zum Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt (AG Regensburg, Urteil vom 20.3.2015, Az. 3 C 451/14; nicht rechtskräftig). Alexander Bräuser nennt Details.

Im Dezember 2013 ist die Regensburger Anwaltskanzlei der U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dabei federführend ihr namensgebender Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann durch eine Masse urheberrechtlicher Abmahnungen in Erscheinung getreten. Vorwurf der Abmahnungen war das Streamen von Erotik-Videos über die Videoplattform "RedTube" (--> wir berichteten). Bereits das Streamen sollte nach Auffassung von (Ex-) Anwalt Urmann eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der angeblichen Rechteinhaberin The Archive AG mit Sitz in der Schweiz darstellen und somit Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche begründen. Die Abmahnungen führten zu großen Verunsicherungen und zogen auch das Interesse der Medien nach sich.

Gegen einen Abmahnanwalt ist kürzlich ein Versäumnisurteil ergangen.
Gegen einen Abmahnanwalt ist kürzlich ein Versäumnisurteil ergangen.
Foto: Andrey Burmakin-shutterstock.com

Innerhalb kürzester Zeit mehrten sich Zweifel an der Berechtigung der Abmahnungen. Zudem verdichteten sich Hinweise auf ein fragwürdiges Geschäftsmodell. Im Auftrage eines Mandanten haben wir deshalb im Februar 2014 Schadensersatzklage gegen den heute nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Thomas Urmann sowie gegen "seine" U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) zum Amtsgericht Regensburg eingereicht (--> wir berichteten).

Wiederaufnahme des Verfahrens

Nachdem ein erster Verhandlungstermin im Oktober 2014 die Aussetzung des Verfahrens wegen des Verdachts einer Straftat nach sich ziehen sollte, gegen die wir zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im Namen unseres Mandanten mit Erfolg Beschwerde eingelegt haben, hat das AG Regensburg das Verfahren wieder aufgenommen und erneut Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Gleichzeitig hat das Gericht Thomas Urmann sowie der Z9 Verwaltungs-GmbH mehrere Auflagen gemacht.

Hierauf reagierte der ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann nicht mehr. Auch die U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (jetzt: Z9 Verwaltungs-GmbH) ließ keine weitergehenden Erklärungen abgeben.

Am 20.0.2015 erschien für Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH niemand zum Fortsetzungstermin, sodass das AG Regensburg ein Versäumnisurteil verkündete. Darin ist Thomas Urmann gesamtschuldnerisch mit der Z9 Verwaltungs-GmbH zum Schadensersatz verurteilt worden. Zu ersetzen sind die Kosten des Abgemahnten, die ihm zur Abwehr der Abmahnung entstanden sind. Das Amtsgericht Regensburg hat zudem antragsgemäß festgestellt, dass dem Schadensersatzanspruch eine durch Thomas Urmann vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt.

Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 8.4.2015).

Kontakt und Infos: Alexander Bräuer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, c/o Anwaltskanzlei Weiß & Partner, E-Mail: alexander.braeuer@ratgeberrecht.eu, Tel.: 0711 882 41 006

Download des Originaltextes und des Urteils: www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnungen-thomas-urmann-zu-schadensersatz-verurteilt.html

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