Morgen berät der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Novelle des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Urheberrechtsgesetz 2. Korb). Aus diesem Anlass forderten der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und sein Branchenverband Technik des Einzelhandels (BVT) die Abgeordneten auf, den Standort Deutschland nicht durch überhöhte Urheberrechtsabgaben auf Multifunktionsgeräte, Drucker und PCs zu gefährden.
HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel: "Das geistige Eigentum hat einen hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellenwert. Aus Sicht des Handels handelt es sich bei dem Gesetz aber um einen deutschen Alleingang. Es sind keine vergleichbaren Initiativen in den europäischen Nachbarländern bekannt. Insofern ist das Gesetz standortfeindlich und gefährdet Arbeitsplätze."
Die Tatsache, dass die Geräteabgabe im aktuellen Gesetzentwurf auf 5 Prozent begrenzt werden soll, löse die Probleme nicht, wäre aber ein Maximalwert, der nicht überschritten werden darf, so BVT-Geschäftsführer Willy Fischel: "Deutschland ist keine Insel. Je höher die Abgabe, desto größer der Preisunterschied und die Wahrscheinlichkeit, dass preissensible Endverbraucher ihren Drucker über das Internet im Ausland kaufen. Dies würde nicht nur den endverbraucherorientierten Einzelhandel, sondern auch Systemhäuser, die an gewerbliche Kunden verkaufen, hart treffen."
Die Handelsverbände unterstreichen daher Ihre Kernforderungen:
- Eine Begrenzung/"Deckelung" der Abgabenhöhe auf höchstens 5 Prozent des Gerätepreises der in Rede stehenden Geräte und Speichermedien.
- Die Sicherstellung einer Bagatellklausel, nach der nur die Geräte und Speichermedien einer Vergütungspflicht unterliegen, die in "nennenswertem Umfang" - größer 10 Prozent - zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden.
- Statt Pauschalabgaben Einführung eines Systemwechsels zur individuellen nutzungsabhängigen Vergütung im Internet, z. B. per Digital Right Management Systeme (DRMS).
So ist es nach Auffassung der Handelsverbände an der Zeit, veraltete Gebührensysteme durch eine moderne Form nutzungsabhängiger individueller Abrechnungssysteme abzulösen. Dies würde den Standort Deutschland nicht gefährden, die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigen und vermeiden, dass deutsche Arbeitsplätze gefährdet werden.
Was halten Sie von der Urheberrechtsabgabe? Handelt es sich Ihrer Meinung nach um eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz des geistigen Eigentums ? Oder befürchten Sie, dass Ihre Kunden künftig im Ausland einkaufen werden, falls das Gesetz in der geplanten Form in Kraft tritt? Ihre Meinung interessiert uns! Diskutieren Sie mit uns darüber im ChannelPartner-Forum. (mf)