Unterschiedliche Ladenschlusszeiten in einer Stadt

14.03.2002

Einzelhandelsgeschäfte in den Innenstädten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Läden länger offen halten als Geschäfte auf der "grünen Wiese". Differenzierte Ladenöffnungszeiten können verfassungsrechtlich zulässig sein. In dem entschiedenen Fall hatte die Landesbehörde verfügt, dass nur Geschäfte in fünf Teilen der Bremer Innenstadt an drei Samstagen bis 18 Uhr öffnen dürften. Die übrigen Geschäfte, etwa in Einkaufszentren vor der Stadt, sollten dagegen wie üblich um 16 Uhr schließen. Diese unterschiedlichen Ladenöffnungszeiten können nämlich dazu beitragen, dass die Innenstädte nicht veröden. Zudem habe die "grüne Wiese" wegen des preiswerteren Baulands und der größeren Parkmöglichkeiten ohnehin schon genügend Wettbewerbsvorteile (Oberverwaltungsgericht Bremen, Az.: 1 D 307/01). (jlp)

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