Geld für den Urlaub

Über Anspruch und Höhe des Urlaubsgelds

Javier Le Matiz hat als Unternehmensberater mittelständische Betriebe und Konzerne beraten. Der Deutschkolumbianer mit der doppelten Staatsbürgerschaft ist international in verschiedenen Ländern Nord- und Südamerikas sowie Europas tätig. Le Matiz hat an der McCombs School of Business der University of Texas (UT) einen Ph.D. in der Sparte Management abgelegt und spricht vier Sprachen fließend. Im Moment ist er für mehrere renommierte Marketingagenturen tätig.
Sie ist für jeden die schönste Zeit des Jahres: die Urlaubszeit. Viele Arbeitgeber versüßen sie mit dem Urlaubsgeld. Aber wer hat überhaupt Anspruch und in welcher Höhe?

Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt. Letzteres ist die Lohnfortzahlung während der Urlaubszeit. Das Urlaubsgeld ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, sondern ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zu den Ausgaben des Arbeitnehmers für den Urlaub. Jedoch kann sich ein mittelbarer Anspruch ergeben durch bspw.:

  • Arbeitsvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • Tarifvertrag

  • Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Um sich richtig erholen zu können, ist eine Urlaubsreise empfehlenswert. Eine Finanzspritze für diese urch den Arbeitgeber erhöht nicht nur den Erholungsfaktor, sondern auch die Zufriedenheit und damit die Stimmung unter den Mitarbeitern.
Um sich richtig erholen zu können, ist eine Urlaubsreise empfehlenswert. Eine Finanzspritze für diese urch den Arbeitgeber erhöht nicht nur den Erholungsfaktor, sondern auch die Zufriedenheit und damit die Stimmung unter den Mitarbeitern.
Foto: Maxim Malevich - Fotolia.com

Obwohl gerade einmal jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland Urlaubsgeld bekommt, ist diese Sonderzahlung eigentlich eine lohnende Sache für den Arbeitgeber. Um sich richtig erholen zu können, ist eine Urlaubsreise empfehlenswert. Eine Finanzspritze für diese erhöht nicht nur den Erholungsfaktor, sondern auch die Zufriedenheit und damit die Stimmung unter den Mitarbeitern. Dies zahlt sich letztlich auch für den Arbeitgeber durch größere Motivation und Leistungsfähigkeit aus.

Wie viel Urlaubsgeld steht Arbeitnehmern zu?

Ist das Urlaubsgeld eine freiwillige Zahlung, kann über dessen Höhe von den Unternehmen selbst entschieden werden. Üblich ist es, entweder einen gewissen Prozentsatz vom Monatsgehalt oder für jeden Urlaubstag einen bestimmten Betrag zu zahlen. Auch ein fixer Betrag als Urlaubsgeld ist möglich.

Die Beträge für einzelne Mitarbeiter können unterschiedlich ausfallen. Denn sie dürfen danach ausgerichtet sein, wie lange ein Mitarbeiter dem Betrieb zugehört, ob er verheiratet ist und wie viele Kinder er hat oder wie oft er gefehlt hat. Obgleich auch Teilzeitkräfte Urlaubsgeld zusteht, wenn Vollzeitkräfte dieses gezahlt bekommen, muss der Arbeitgeber diesen nicht den gleichen Betrag leisten. Stattdessen darf er das Urlaubsgeld für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer zeitlichen Arbeitsleistung bemessen.

Rechenbeispiel:
Vollzeit = 5 Arbeitstage; Teilzeit = 3 Arbeitstage. Urlaubsgeld bei Vollzeit = 1.000 €; Urlaubsgeld bei Teilzeit= 1.000€ : 5 x 3 = 600 €

Selbst in den einzelnen Branchen variieren die Beträge zum Urlaubsgeld. So liegt in der mittleren Vergütungsklasse das tariflich vereinbarte Urlaubsgeld in der Holz- und Kunststoff-Verarbeitung bei rund 2.000 €, im Einzelhandel bei ca. 1.150 € und im Steinkohlenbergbau nur bei 156 €.

Steuern und Urlaubsgeld

Da das Urlaubsgeld in einem festgelegten Monat zusätzlich zum Monatsgehalt oder zusammen mit dem Urlaubsentgelt an den Arbeitnehmer überwiesen wird, fallen hierfür auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abgaben an. Jedoch gilt das Urlaubsgeld als sonstiger Bezug und wird daher anders behandelt als das Monatsgehalt.

Mit Hilfe eines Lohn- und Gehaltsabrechners können Arbeitgeber das Urlaubsgeld sowie dessen steuerliche Behandlung bestimmen. Es handelt sich hierbei um einen Einmalbezug, dessen Besteuerung sich aus der Differenz der Steuer für das Jahresbruttogehalt und der Steuer für das Jahresbruttogehalt plus Einmalbezug ergibt.

Vom Urlaubsgeld bleibt den Arbeitnehmern durch die Besteuerung in der Regel gerade einmal die Hälfte. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dieses umzuwandeln und damit die Steuerlast zu mindern. Im Falle der freiwilligen Zahlung durch den Arbeitgeber ist es zulässig, diese Sonderzahlung zu einer steuerbegünstigten Leistung zu machen:

  • Leistung zu betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Steuerfreier Kindergartenzuschuss

  • Pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschuss

Diese zulässige Umwandlung ist im Übrigen auch für das Weihnachtsgeld möglich, das ebenso eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers ist. (jbr)

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