Die Telekommunikationsbranche hat unbürokratische Lösungen für eine unkomplizierte Weitergabe des ab dem 1. Juli 2020 geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatzes an Kunden gefordert.
Im Gesetzgebungsverfahren sollten etwa Gutschriften oder pauschale Hinweise auf die reduzierte Mehrwertsteuer möglich sein, damit nicht viele Millionen Verträge und Preisauszeichnungen angepasst werden müssten, forderte der Branchenverband VATM am Mittwoch, den 17. Juni 2020.
Der VATM vertritt Wettbewerber der Deutschen Telekom. Um die Konjunktur anzukurbeln, hatte die Bundesregierung beschlossen, für sechs Monate befristet den regulären Mehrwertsteuersatz ab Anfang Juli 2020 von 19 auf 16 Prozent zu senken und den reduzierten von sieben auf fünf Prozent. (dpa/rw)