Ob es tatsächlich Weihnachtsgeld gibt, ist nicht in das "einseitige Ermessen" des Arbeitgebers gestellt. Vielmehr sind bei derartigen Ansinnen die bestehenden Tarifverträge, etwaige Betriebsvereinbarungen, die Bedingungen des einzelnen Arbeitsvertrages oder auch vorherige Zusagen des Arbeitgebers bei der Beurteilung der Rechtslage zu beachten. Selbst wenn die vorstehenden Kriterien nicht erfüllt sind, kann ein Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes immer noch aus einer sogenannten "betrieblichen Übung" bestehen oder sich aus "arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätzen" ergeben.
Soweit der Anspruch auf das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag geregelt ist, hat der Arbeitgeber grundsätzlich nicht die Möglichkeit, dies einseitig zu ändern. Er kann allenfalls versuchen, mit dem Arbeitnehmer eine einvernehmliche Regelung über eine Änderung zu treffen.
Soweit eine einvernehmliche Änderung nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber zwar versuchen, die Änderung der vertraglichen Regelung durch eine sogen. "Änderungskündigung" herbeizuführen. Die praktischen Schwierigkeiten und die juristischen Hindernisse bei einer solchen Änderungskündigung sind jedoch so hoch, dass dieser Weg in der Praxis wenig Aussicht auf Erfolg habe. Ähnliches gilt auch bei Bestehen von Betriebsvereinbarungen. Auch diese müssen zunächst durch den Arbeitgeber gekündigt werden, wobei dieser entsprechende "Auslauffristen" zu beachten hat.
Freiwilligkeitsvorbehalt
Möglicherweise günstiger sieht die Rechtslage für den Arbeitgeber allerdings aus, wenn der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung einen sogenannten "Freiwilligkeitsvorbehalt" enthält. Derartige Freiwilligkeitsvorbehalte sind juristisch bisher zulässig gewesen und lassen dem Arbeitgeber jedes Jahr die Möglichkeit offen, ob er ein Weihnachtsgeld zahlt. Ein derartiger Freiwilligkeitsvorbehalt muss jedoch klar und deutlich formuliert sein und darf später nicht abgeändert worden sein.
Auch ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich zu behandeln, wenn hierfür kein sachlich gerechtfertigter Grund bestet. Allerdings gibt es inzwischen in der Rechtsprechung Tendenzen, die Wirksamkeit solcher Freiwilligkeitsvorbehalte infrage zu stellen.
Selbst wenn keine ausdrücklichen Regelungen bestehen, kann für den Arbeitnehmer gleichwohl ein (Rechts-)Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes bestehen, und zwar dann, wenn er in den vergangenen drei Jahren jeweils ein Weihnachtsgeld erhalten hat und der Arbeitgeber bei der Zahlung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine "freiwillige Leistung" ohne jeden Rechtsanspruch handelt.
Vor diesem Hintergrund sollten sich Arbeitgeber vor einer Streichung oder Kürzung des Weihnachtsgeldes unbedingt zur Vermeidung juristischer Auseinandersetzungen über die Rechtslage informieren, während Arbeitnehmern nur angeraten werden kann, etwaige Streichungen oder Kürzungen des Weihnachtsgeldes ebenfalls von einem Fachmann für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.
Weitere Infos: Michael Henn ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart (www.vdaa.de). Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Theodor-Heuss-Str. 11, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de
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Das USB-Chameleon ist das passende Trainingsgerät für den Admin. Es rollt von Zeit zu Zeit mit den Augen und streckt seine Zunge raus. Damit ist der Admin für jede Supportanfrage gewappnet, die von aufgebrachten IT-Usern durch persönlichen Bürobesuch überbracht werden. - USB-Plasmakugel
Alte Gewohnheiten sollte der Admin beibehalten. Statt des Diskothek-Besuchs am Wochenende, kommt die Disko- beziehungsweise Plasmakugel auf den Schreibtisch ins Büro und sorgt so für das entsprechende Diskofeeling. Das "atemberaubende" Lichtschauspiel dieser Plasmakugel gleicht einer Statusanzeige bei einem abgestützten Server. Aber Achtung. Der Admin sollte bei der Diskokugel nicht die Lichtsignale einer Fehlerstatusmeldung zuordnen - das bringt nichts. Das System arbeitet nach einem in Europa unbekannten propritären Standard aus China. - Admin-Schnürsenkel
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Der Stressball kann auch als Simulator eingesetzt werden. So kann der gestresste Admin völlig gefahrlos und ohne kriminell zu werden das Halsumdrehen unter quasi Realbedingungen üben. Allerdings sollte der Stresspatient den Bezug zu realen Personen dabei für sich behalten. - USB Stressball
Das Anti-Stress-Set beinhaltet eine robuste Hardware und Software. Die Installation ist extrem einfach gehalten, um auch völlig gestressten Admins die Installation des Systems zu ermöglichen. - USB Stressball
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Das Besondere an der Magischen Geschenkbox ist nun aber nicht nur, dass sie immer edel und schön daherkommt, sondern dass der oder die Beschenkte zudem lange damit beschäftigt sein wird, sie zu öffnen. Sie verfügt nämlich über einen versteckten Öffnungsmechanismus, der gar nicht so leicht zu finden ist. Letztendlich ist der Trick zwar verblüffend einfach - aber man muss erstmal drauf kommen! - Hexbug
Hätte der Admin nicht auch gerne einen kleinen Roboter, den er immer dabei haben kann und der ihn in langweiligen Stunden aufheitert? Dann ist der Hexbugs das perfekte Geschenk: Der Hexbug ist ein kleiner Roboter mit unterschiedlichen Fähigkeiten. Er kann sich mit Beinen fortbewegen, aber Achtung, Die Reaktion auf die Umgebung ist immer unterschiedlich. - USB Kühlschrank
Der Admin ist überwiegend ein cooler Typ. Um diesen Eindruck zu verstärken, sollte auf keinem Admin-Schreibtisch ein USB-Kühlschrank fehlen. Der USB Kühlschrank schafft es, Getränke auf bis zu 8,5 Grad Celsius herunter zu kühlen. Wenn man die Tür öffnet, wird der Innenraum zusätzlich wie bei einem richtigen Kühlschrank durch eine LED beleuchtet. - Leiuchtkugel.
Die Kugel leuchtet im Rhythmus des Tastenanschlages. Je schneller der Admin schreibt desto heller leuchtet die Kugel. Hinweis an die Chefs: Für den Einsatz des System als Leistungskontrolle gibt es zurzeit noch kein gültiges Zertifikat. - USB LED-Anzeigetafel
Gespräche verwirren Dich, da Du es gewöhnt bist, Dich nur noch per Twitter über Dein Leben zu äußern? Mit der USB LED-Anzeigetafel kannst Du Deine Umwelt jetzt auch im Reallife stilvoll informieren. - Blank Keyboard
Speziell für den geizigen Admin wurde diese formschöne Tastatur auf den Markt gebracht. Um die Herstellungskosten so niedrig wie möglich zu halten, hat der Hersteller auf die Tastenbeschriftung verzichtet. Das Produkt soll auch für besonders dunkle Serverräume sehr geeignet sein. - Blank Keyboard
Sie suchen eine ganz besondere Tastatur für kleines Geld? Dann ist das Blank Keyboard genau das richte. Diese Tastatur hat wirklich nicht jeder, denn sie ist unbeschriftet! - Computerfenster Wandaufkleber
Vorsicht! Wenn andere behaupten, Sie könnten das "echte Leben" nicht mehr von der virtuellen Welt am Computer unterscheiden, sollten Sie aufhorchen! Den mit diesen Fensterrahmen in Ihrer Wohnung kann das einfach nicht sein - oder? - Any Key
Die Taste, die eigentlich jeder Computerbenutzer benötigt, die aber auf jeder Tastatur fehlt: Der Any Key. Endlich kann der Admin auf die Aufforderung "Press any key to continue" richtig reagieren! - Any Key
Universelle Erweiterung für jede Admin-Tastatur. Der Any Key hat eine selbstklebende Unterseite und kann auf jede Tastatur oder sonstige Oberfläche problemlos geklebt werden. - Leuchtender USB Weihnachtsbaum
Auch der Admin möchte auf seinem Schreibtische weihnachtliche Atmosphäre verbreiten. Der leuchtende USB Weihnachtsbaum hilft dabei. Der durchsichtige Kunststoff des Weihnachtsbaumes wechselt die Farbe zwischen blau, grün, lila und rot. Mit dem USB Weihnachtsbaum sind weihnachtliche Gefühle vorprogrammiert.