Stornierung ist immer möglich

22.04.2004

Das Landgericht Memmingen hat in einem Urteil festgestellt, dass Privatpersonen, die über das Internet oder telefonisch Standardsoftware bestellen, die Lieferung zurückgehen lassen können. Dies gilt selbst dann, wenn die Rechnung folgenden Text enthält: "Dieser Artikel wird speziell für Sie bestellt und kann nicht storniert oder zurückgegeben werden."

Sobald der Kunde handelsübliche, nicht für die besonderen Belange eines Kunden spezifizierte Software erwirbt, gilt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. (Az. 1 H O 2319/03)

Rechtsanwalt Thomas Feil

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