Graumarkt

Sony erwirkt Unterlassungsklage gegen Online-Händler

02.06.2009
Gegen zwei Online-Vermarkter hat Sony Deutschland eine Unterlassungserklärung sowie eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Händler hatten auf ihren Internet-Shops ein Sony Produkt entgegen den in Deutschland geltenden maßgeblichen Bestimmungen vertrieben.

Gegen zwei Online-Vermarkter hat Sony Deutschland eine Unterlassungserklärung sowie eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Händler hatten auf ihren Internet-Shops ein Sony Produkt entgegen den in Deutschland geltenden maßgeblichen Bestimmungen vertrieben. In diesen Fällen fehlte der Hinweis auf die fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder die Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register beziehungsweise wurde das Produkt unter Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie im Online-Shop angeboten.

Jeffry van Ede, Geschäftsführer der Sony Deutschland GmbH kommentiert die rechtlichen Schritte folgendermaßen: "Um unsere zuverlässigen Handelspartner zu schützen, die durch den aggressiven widerrechtlichen Warenfluss stark beeinträchtigt werden und um unsere Konsumenten vor bösen Überraschungen beim Produktkauf zu bewahren, wird Sony Deutschland nun kompromisslos und mit der gebotenen Härte vorgehen. Internethändler, die auch künftig in unzulässiger Weise Sony Produkte anbieten, werden nun zu spüren bekommen, was ich unter konsequentem Handeln verstehe."

Konsequentes Handeln heißt laut Sony eine kontinuierliche Nachverfolgung der internen Seriennummern, gepaart mit einer noch engeren Zusammenarbeit mit dem deutschen Zoll und intensive Internetbeobachtung. Ziel sei es, den qualifizierten beratenden Fachhandel sowohl stationär als auch online durch dezidierte Leistungskriterien beim Verkauf von Sony Produkten zu unterstützen und so nachhaltig die Produktqualität und den Premium-Anspruch der Marke Sony sicherzustellen. (bw)

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