Manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege und versteckte Kontaktmöglichkeiten

Shein kassiert Abmahnung von Verbraucherschützern

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Erneut ist ein Onlineshop aus China ins Visier der Verbraucherschützer geraten: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat nun den Modeversender Shein in zahlreichen Punkten abgemahnt.

Fernöstliche Onlineshops halten sich oft nicht an europäisches Recht. Erst vor wenigen Tagen flatterte daher dem chinesische Online-Marktplatz Temu eine Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ins Haus (ChannelPartner berichtete). Nun muss sich auch der Modeversender Shein den Vorwürfen der Verbraucherschützer stellen.

Der chinesische Modeversender Shein soll zahlreiche Verstöße gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) begangen haben. Daher wurde das Unternehmen von der Verbraucherzentrale abgemahnt.
Der chinesische Modeversender Shein soll zahlreiche Verstöße gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) begangen haben. Daher wurde das Unternehmen von der Verbraucherzentrale abgemahnt.
Foto: Armin Weiler

Die Liste der Vorwürfe des VZBV ist lang: Dazu gehören Manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege und versteckte Kontaktmöglichkeiten Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verstößt die Online-Plattform des (Ultra) Fast-Fashion-Anbieters Shein daher mehrfach gegen den Digital Services Act (DSA).

Der DSA verpflichtet Online-Plattformen EU-weit zu mehr Verbraucherschutz und Transparenz. Designtricks sind verboten. So sind laut VZBV auch Pop-Up-Fenster mit dem Inhalt "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst, wenn du die Seite schließen willst?". Die Verbraucherschützer nennen dies "Confirmshaming".

Kunden werden "aufs Glatteis" geführt

Zudem wurde Shein willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen, Greenwashing (Paketshop-Abholung leiste positiven Beitrag zum Umweltschutz) und eines unvollständigen Impressums abgemahnt. Der Fast-Fashion-Anbieter führe die Verbraucherinnen und Verbraucher aufs Glatteis und missachte die Regeln des Verbraucherschutzes, beklagt VZBV-Vorständin Ramona Pop.

Dass sich die Konkurrenz aus Fernost mit fragwürdigen und nicht immer gesetzeskonformen Methoden auf den europäischen Märkten einen Vorteil verschafft, ist den etablierten Portalen ein Dorn im Auge. So wirft Otto-Österreich-Chef Harald Gutschi den Anbietern "systematischen Betrug" vor (ChannelPartner berichtete).

Shein hat nun Gelegenheit, mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf die Abmahnung des VZBV zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen.

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