Der Einkauf per Mausklick hat rechtliche Tücken. Zwar schützen die fernabsatzrechtlichen Regelungen des BGB den Verbraucher, beim Bezahlen mit der Kreditkarte oder dem Zahlen per Einzugsermächtigung direkt über das Girokonto gibt es aber immer wieder Beschwerden. Stellt sich heraus, dass ein Betrag zu Unrecht abgebucht wurde, so kann die Zahlung zurückgerufen werden. Allerdings sollte nicht zu lange mit dem Widerspruch gewartet werden, so die Warnung von Rechtsanwalt Thomas Feil (www.recht-freundlich.de): "Die Widerspruchsfrist endet in der Regel vier Wochen nach der quartalsmäßigen Saldenmitteilung."
Vom Transportrisiko ist hingegen der Verkäufer betroffen: Er ist dafür verantwortlich, dass die Ware beim Empfänger unversehrt ankommt. Wird der bestellte Gegenstand unterwegs zerstört oder beschädigt, ist dies das Risiko des Verkäufers. Geht die Ware während des Versandes verloren, muss sie sogar erneut geliefert werden.
Marzena Fiok