Die Bundesregierung will eine Registrierungspflicht für Dialer-Software einführen. Dies ergibt sich aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern, den das Wirtschaftsministerium vorgelegt hat. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen mit einer Abschaltung der 0190/0900-Nummer und mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.Dialer-Software wird im Internet eingesetzt, um den Abruf bestimmter Seiten kostenpflichtig zu machen. Die Abrechung erfolgt mittels einer 0190/0900-Mehrwertnummer über die Telefonrechnung des Internet-Nutzers. Der Missbrauch von Dialer-Software ist derzeit weit verbreitet. Über einen besonders spektakulären Fall hatte aktuell das Berliner Kammergericht zu entscheiden: Eine Mutter staunte nicht schlecht, als ihr der TK-Anbieter Berlikomm mehr als 8.000 Euro berechnete für 0190-Gebühren, die angefallen waren, weil ihr Sohn - angeblich unbemerkt - Dialer-Software heruntergeladen hatte. Nicht alle Gerichte sind so gnädig wie das Kammergericht, das die Berlikomm-Klage wegen der erstaunlichen Höhe der Gebühren abgewiesen hat. Die Rechtsprechung ist höchst uneinheitlich; verbraucher- und anbieterfreundliche Urteile halten sich etwa die Waage.Ob die Registrierungspflicht ein wirksames Mittel gegen den Missbrauch von Dialer-Software ist, bleibt abzuwarten. Unseriöse Anbieter, die typischerweise auf Mallorca oder den Bahamas unter einer Postfachadresse ansässig sind, wird man mit Bußgelddrohungen kaum beeindrucken können. Findige Betrüger werden zudem schnell auf die Idee kommen, die 0190/0900-Nummern durch ausländische Nummern zu ersetzen, um sich auf diese Weise der Registrierungspflicht zu entziehen.Dazu meint der auf Internetrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Niko Härting: "Unseriösen Dialer-Anbietern muss die Möglichkeit genommen werden, sich Gebühren über die Telefonrechnung zu erschleichen. Wenn der Kunde 0190/0900-Gebühren widerspricht, muss es Sache des Dialer-Anbieters sein, seinen Anspruch vor Gericht zu beweisen. Die jetzige Rechtslage, die die Telekom - ungewollt - zu Erfüllungsgehilfen unseriöser Anbieter macht, ist unbefriedigend."Der neue Gesetzesentwurf ist im Internet abrufbar. Weitere Informationen zur Dialer-Problematik finden Sie auf der Website der Kanzlei Härting. (rk)
07.02.2003
Die Bundesregierung will eine Registrierungspflicht für Dialer-Software einführen. Dies ergibt sich aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern, den das Wirtschaftsministerium vorgelegt hat. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen mit einer Abschaltung der 0190/0900-Nummer und mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.Dialer-Software wird im Internet eingesetzt, um den Abruf bestimmter Seiten kostenpflichtig zu machen. Die Abrechung erfolgt mittels einer 0190/0900-Mehrwertnummer über die Telefonrechnung des Internet-Nutzers. Der Missbrauch von Dialer-Software ist derzeit weit verbreitet. Über einen besonders spektakulären Fall hatte aktuell das Berliner Kammergericht zu entscheiden: Eine Mutter staunte nicht schlecht, als ihr der TK-Anbieter Berlikomm mehr als 8.000 Euro berechnete für 0190-Gebühren, die angefallen waren, weil ihr Sohn - angeblich unbemerkt - Dialer-Software heruntergeladen hatte. Nicht alle Gerichte sind so gnädig wie das Kammergericht, das die Berlikomm-Klage wegen der erstaunlichen Höhe der Gebühren abgewiesen hat. Die Rechtsprechung ist höchst uneinheitlich; verbraucher- und anbieterfreundliche Urteile halten sich etwa die Waage.Ob die Registrierungspflicht ein wirksames Mittel gegen den Missbrauch von Dialer-Software ist, bleibt abzuwarten. Unseriöse Anbieter, die typischerweise auf Mallorca oder den Bahamas unter einer Postfachadresse ansässig sind, wird man mit Bußgelddrohungen kaum beeindrucken können. Findige Betrüger werden zudem schnell auf die Idee kommen, die 0190/0900-Nummern durch ausländische Nummern zu ersetzen, um sich auf diese Weise der Registrierungspflicht zu entziehen.Dazu meint der auf Internetrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Niko Härting: "Unseriösen Dialer-Anbietern muss die Möglichkeit genommen werden, sich Gebühren über die Telefonrechnung zu erschleichen. Wenn der Kunde 0190/0900-Gebühren widerspricht, muss es Sache des Dialer-Anbieters sein, seinen Anspruch vor Gericht zu beweisen. Die jetzige Rechtslage, die die Telekom - ungewollt - zu Erfüllungsgehilfen unseriöser Anbieter macht, ist unbefriedigend."Der neue Gesetzesentwurf ist im Internet abrufbar. Weitere Informationen zur Dialer-Problematik finden Sie auf der Website der Kanzlei Härting. (rk)