R&B Ticker

11.11.2004

Wer sich im Rahmen der Elternzeit einmal von der Arbeit befreien lässt, hat seinen Anspruch auf Teilzeit verwirkt. Das Gesetz sieht nur ein Recht auf Verkürzung und nicht auf Verlängerung der Arbeitszeit vor.

Im Urlaub muss man für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin. Daher gelten bei in Abwesenheit zugestellten Kündigungen andere Einspruchsfristen.

Eine AGB-Klausel, die besagt, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht für RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien auf Grund ihrer Beschaffenheit gem. § 3 Abs. II Nr. 2 nicht besteht, ist unzulässig.

Erträge aus Kapitallebens-versicherungen müssen in Zukunft versteuert werden. Verträge, die noch bis zum 31.12.2004 abgeschlossen werden, sind nicht betroffen; die Regelung gilt nur für Neuverträge.

Mitarbeitern ist es verboten, eigenmächtig und heimlich das Passwort am Firmen-PC zu ändern und den Datenfluss damit zu behindern. Wer schlauer sein will als der Chef, riskiert die fristlose Kündigung. MF

Zur Startseite