Zum Beispiel könnte die Verordnung bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen punktuell zu bürokratischen Belastungen führen, denen kein echter datenschutzrechtlicher Nutzen gegenüberstehe.
Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie regelt im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Firmen, Organisationen oder Vereine. (dpa/ad)