Passwörter ausgeschnüffelt: Das Vertrauen ist weg

07.07.2003
Das zielgerichtete Vorgehen eines Mitarbeiters, fremde Benutzerkennwörter und Codes zu entschlüsseln, stellt eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar. Bei dringendem und unabweisbarem Verdacht ist mithin die Drohung des Arbeitgebers mit einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht einvernehmlich aussche will, rechtlich zulässig (Arbeitsgericht Hannover, Az.: 10 Ca 250/01). (jlp)

Das zielgerichtete Vorgehen eines Mitarbeiters, fremde Benutzerkennwörter und Codes zu entschlüsseln, stellt eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar. Bei dringendem und unabweisbarem Verdacht ist mithin die Drohung des Arbeitgebers mit einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht einvernehmlich aussche will, rechtlich zulässig (Arbeitsgericht Hannover, Az.: 10 Ca 250/01). (jlp)

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