Oberleitung stört Monitore: kein Schadenersatz durch die Bahn

17.09.2002
Ein Grundstückseigentümer, der unmittelbar an einer elektrifizierten Bahnstrecke einen Gewerbebetrieb für Werbung und Grafik betreibt, behauptete, dass durch den Bahnbetrieb elektromagnetische Felder entstünden, die zu einem Flackern seiner Computermonitore führten. Nur mit neuen TFT-Flachbildschirmen ließen sich diese Elektrosmogeinwirkungen beseitigen. Die Kosten von rund 25.000 Euro verlangte er von der Bahn als Schadenersatz. Seine Klage wurde aber abgewiesen, da er nach der rechtskräftigen Planfeststellung die Bahnanlage zu dulden hatte. Aufgrund dieser Duldungsverpflichtung steht dem Grundstückseigentümer auch kein Entschädigungsanspruch zu, zumal die festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschritten wurden (Oberlandesgericht Stuttgart,Az.: 1 U 2/01. (jlp)

Ein Grundstückseigentümer, der unmittelbar an einer elektrifizierten Bahnstrecke einen Gewerbebetrieb für Werbung und Grafik betreibt, behauptete, dass durch den Bahnbetrieb elektromagnetische Felder entstünden, die zu einem Flackern seiner Computermonitore führten. Nur mit neuen TFT-Flachbildschirmen ließen sich diese Elektrosmogeinwirkungen beseitigen. Die Kosten von rund 25.000 Euro verlangte er von der Bahn als Schadenersatz. Seine Klage wurde aber abgewiesen, da er nach der rechtskräftigen Planfeststellung die Bahnanlage zu dulden hatte. Aufgrund dieser Duldungsverpflichtung steht dem Grundstückseigentümer auch kein Entschädigungsanspruch zu, zumal die festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschritten wurden (Oberlandesgericht Stuttgart,Az.: 1 U 2/01. (jlp)

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