Ginge es allein nach Richterin Colleen Kollar-Kotelly, müssen sich die Kontrahenten Microsoft und das US-Justizministerium sputen, zu einer aussergerichtlich Lösung zu kommen. Denn die mit dem Kartellprozess gegen die Gates-Company befaßte Vorsitzende Richterin erklärte: "Im Licht der jüngsten tragischen Ereign, die unser Land heimgesucht haben, hält dieses Gericht eine schnelle Lösung des Falls für zunehmend wichtig."Ende voriger Woche hatte Kollar-Kotelly die Kläger, das Department of Justice (DOJ) und 18 Bundesstaaten, sowie die beklagte Microsoft dazu aufgefordert, "sieben Tage die Woche und rund um die Uhr" zu verhandeln. Falls die be Parteien sich nicht bis 12. Oktober auf ein Strafmaß für die Redmonder einigen können, werde ein Vermittler bestimmt. Das DOJ und Microsoft hätten dann bis zum 2. November Zeit, ihren Streit außergerichtlich beizulegen. Sollte das fehlschlagen, werde das Justizministerium dem Gericht am 7. November seinen Vorschlag zum Strafmaß vorlegen müssen. Microsoft muss innerhalb von zehn Tagen mit einem Gegenvorschlag aufwarten. Microsoft ist des Monopolm bei PC-Betriebssystemen für schuldig befunden worden. Allerdings hatte ein Appellationsgericht im Juni 2001 ein erstinstanzliches Urteil zur Zerschlagung des Konzerns aufgehoben. Seitdem streben be Parteien eine außergerichtliche Einigung an. (wl)
02.10.2001
Ginge es allein nach Richterin Colleen Kollar-Kotelly, müssen sich die Kontrahenten Microsoft und das US-Justizministerium sputen, zu einer aussergerichtlich Lösung zu kommen. Denn die mit dem Kartellprozess gegen die Gates-Company befaßte Vorsitzende Richterin erklärte: "Im Licht der jüngsten tragischen Ereign, die unser Land heimgesucht haben, hält dieses Gericht eine schnelle Lösung des Falls für zunehmend wichtig."Ende voriger Woche hatte Kollar-Kotelly die Kläger, das Department of Justice (DOJ) und 18 Bundesstaaten, sowie die beklagte Microsoft dazu aufgefordert, "sieben Tage die Woche und rund um die Uhr" zu verhandeln. Falls die be Parteien sich nicht bis 12. Oktober auf ein Strafmaß für die Redmonder einigen können, werde ein Vermittler bestimmt. Das DOJ und Microsoft hätten dann bis zum 2. November Zeit, ihren Streit außergerichtlich beizulegen. Sollte das fehlschlagen, werde das Justizministerium dem Gericht am 7. November seinen Vorschlag zum Strafmaß vorlegen müssen. Microsoft muss innerhalb von zehn Tagen mit einem Gegenvorschlag aufwarten. Microsoft ist des Monopolm bei PC-Betriebssystemen für schuldig befunden worden. Allerdings hatte ein Appellationsgericht im Juni 2001 ein erstinstanzliches Urteil zur Zerschlagung des Konzerns aufgehoben. Seitdem streben be Parteien eine außergerichtliche Einigung an. (wl)