Regeln für Online-Plattformen

Medienstaatsvertrag tritt in Kraft

06.11.2020
Der neue Medienstaatsvertrag in Deutschland mit Regeln für Rundfunk und Online-Plattformen tritt in Kraft.
Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD): "Modernisierung der Medienordnung in Deutschland"
Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD): "Modernisierung der Medienordnung in Deutschland"
Foto: Heike Raab

"Heute ist die letzte Ratifikationsurkunde zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland hinterlegt worden", teilte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder am Freitag, dem 6. November 2020, in Mainz mit. Damit trete das Ganze am Samstag (7. November) in Kraft.

Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.

Internet-Plattformen sollen zum Beispiel künftig transparent machen, nach welchen Algorithmen sie Medieninhalte zeigen. Plattformen dürfen auch bestimmte Inhalte nicht ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken.

Der Medienstaatsvertrag regelt nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags, das ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt. (dpa/rw)

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