Das staatsferne Aufsichtssystem bei der Medienaufsicht, also dass der private Rundfunk und Medieninhalte im Internet von den Landesmedienanstalten als unabhängigen Stellen etwa beim Jugendschutz kontrolliert werden, werde damit aufs Spiel gesetzt, teilten die Landesmedienanstalten am Donnerstag mit. Das geplante Gesetz müsse besser mit dem bestehenden Länderrecht, die im Wesentlichen für Medien zuständig sind, vereinbar sein, forderte der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig.
Im Zentrum der Kritik steht eine geplante Bundesbehörde, bei der es eine Prüfstelle für jugendgefährdende Medien geben soll. Bisher gab es bereits eine solche Bundesprüfstelle, die in dieser neuen Struktur weitergeführt werden soll.
Die Landesmedienanstalten veröffentlichten am Donnerstag ein Rechtsgutachten, das sie selbst in Auftrag gegeben haben. Darin führt der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und Medienrecht an der Uni Leipzig, Christoph Degenhart, aus, dass eine inhaltsbezogene Aufsicht über Medien mit dem Gebot der Staatsferne unvereinbar sei. Aber auch gegenüber mittelbaren Einwirkungen sei Staatsferne zu gewährleisten. Sie werde aber dann berührt, wenn der vorgesehenen "Bundesbehörde dahingehende Aufsichtsfunktionen zugewiesen werden sollen".
Das geplante Gesetz liegt derzeit bei der EU-Kommission, wo überprüft wird, ob das Ganze mit EU-Recht vereinbar ist. Ziel der Novellierung ist es auch, das Gesetz an den Medienwandel mit der stärkeren Bedeutung des Internets anzupassen. So soll zum Beispiel Schutz vor Mobbing im Internet gewährleistet werden. (dpa/ad)