Auch wenn das Landgericht Ingolstadt erst am 11. Oktober seine Entscheidung verkünden will, scheint der Ausgang des Rechtsstreits zwischen den beiden Media-Markt-Firmengründern Erich Kellerhals und Leopold Stiefel einerseits sowie der Metro AG andererseits klar zu sein: In einer "vorläufigen Einschätzung" hat der Vorsitzende Richter die Gültigkeit der Sperrminorität von Kellerhals und Stiefel in der Gesellschafterversammlung von Media-Saturn bestätigt.
Kellerhals und Stiefel hatten im April eine Klage eingereicht, um die Gründung eines Beirats bei Media-Saturn zu verhindern. Mit diesem Beirat wollte die Metro AG und ihr Vorstandsvorsitzender Eckhard Cordes eine größere Entscheidungsfreiheit erreichen und die beiden Minderheitsgesellschafter Kellerhals und Stiefel ausbooten (--> wir berichteten). Die Metro hält an der Media-Saturn Holding derzeit 75,4 Prozent, während Kellerhals 21,6 Prozent und Stiefel 3,0 Prozent gehören. Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung müssen aber mit mindestens 80 Prozent Mehrheit fallen, sodass keine Partei alleine entscheiden kann. Diese Situation hatte Cordes als einer der Gründe für das Hinterherhinken im Online-Geschäft ausgemacht (--> wir berichteten).
Das Landgericht Ingolstadt erkennt zwar die Gründung des Beirats als rechtmäßig an, doch die Regelung aus dem Gesellschaftervertrag müsse auch für den Beirat gelten. Sprich: Auch der Beirat müsse Beschlüsse mit einer Mehrheit von 80 Prozent fassen. Und damit würde Cordes gar nichts erreichen. Nach seinen Plänen soll der Beirat aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern bestehen und eine einfache "Personenmehrheit" bei Beschlüssen ausreichen. (tö)