Kündigung wegen untergejubelter Paketbeförderung

06.09.2006
Das verschicken der privaten Post auf Kosten der Firma rechtfertigt eine außerordendliche Kündigung.

Versucht ein Arbeitnehmer ein ihm allein gehörendes Paket so in den Sendungskreislauf seines Arbeitgebers einzuschleusen, dass der Arbeitgeber die Paketbeförderung von 2,50 Euro unwissentlich bezahlt, so rechtfertigt dieses Verhalten grundsätzlich ohne weiteres die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers.

Allerdings kann die Interessensabwägung gleichwohl zu dem Ergebnis führen, dass die Kündigung überzogen und damit unwirksam ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer bereits bei seiner Firma seit 15 Jahren beschäftigt ist und seiner Ehefrau sowie fünf minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist und eine Wiederholungsgefahr ausscheidet. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Az.: 8 Sa 327/05 (jlp/mf)

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