Chefs mißbrauchen ihre Autorität, wenn sie ihre Mitarbeiter unter Vorlage individueller Beitragsvergleiche auffordern, die gesetzliche Krankenkasse zugunsten einer bestimmten Betriebskrankenkasse zu wechseln. Dies gilt vor allem dann, wenn offenkundig und ersichtlich ist, daß diese Arbeitgeberaufforderung nicht allein aus Fürsorge gegenüber den Mitarbeitern erfolgt, sondern nur zur Entlastung von den eigenen Lohnnebenkosten. Arbeitgeber haben nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main solche Aufforderungen zu unterlassen (Aktenzeichen 6 U 216/97). (jlp)
22.10.1998