So idyllisch ein Gartenteich auch sein mag – für Kinder kann er schnell zur Falle werden. Daher ist es zunächst wichtig, ihn gut zu sichern. Aber auch die Eltern sind in der Pflicht, aufzupassen. Ein anderes Problem: Ein Gartenteich zieht Frösche an und deren Quaken ist nicht jedermanns Sache. Die Arag-Experten haben verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Gartenteich zusammengestellt.
Fall 1: Eltern müssen aufpassen
Wer trägt die Schuld, wenn der Nachwuchs ins Wasser fällt? Beim eigenen Gartenteich liegt die Verantwortung eindeutig bei den Eltern. Aber wie sieht es bei fremden Gewässern aus? ARAG Experten weisen auf einen Fall hin, in dem ein Dreijähriger auf dem Weg zum Spielplatz ein Grundstück betrat und in einen Gartenteich fiel.
Die Eltern verklagten den Grundstückseigentümer auf Schadenersatz. Die Richter wiesen die Klage ab. Nach ihrer Auffassung hätten die Eltern besser aufpassen müssen, wo sich ihr Sprössling aufhält, zumal das eigene Grundstück nicht eingezäunt war. Zudem sei die nachbarliche Wiese eindeutig durch dichte Bepflanzung mit Hecken abgegrenzt gewesen, also nicht ohne weiteres frei zugänglich (Oberlandesgericht Hamm, AZ: 13 U 253/00).
Fall 2: Mieter dürfen Teich anlegen
Ein Vermieter ist gehalten, die Mieter einer Wohnanlage oder Siedlung gleich zu behandeln, wenn diese Veränderungen am Mietobjekt erlaubt haben wollen. Zwei Nachbarn hatten im gemeinschaftlichen Garten einen Teich angelegt, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis zu bitten.
Die Beschwerde einer ängstlichen Mutter von zwei Kindern ging vor Gericht und wurde abgewiesen. Zum einen hatten die Gartenfreunde unter der Wasseroberfläche ein Schutzgitter angebracht, sodass Kinder nicht in den Teich fallen konnten. Zum anderen war auch schon früher Familien die Anlage eines Gartenteiches erlaubt worden. Hier gilt das Prinzip der Gleichbehandlung. Der Vermieter könne nicht willkürlich in einem Fall strengere Sicherheitsanforderungen an einen Gartenteich stellen als in einem vergleichbaren anderen Fall (Landgericht Dortmund, AZ: 1 S 11/99).
Fall 3: Frösche dürfen ausnahmsweise umgesiedelt werden
Froschkonzert am Gartenteich. Für Teichbesitzer und Nachbarn kann das zur Belastungsprobe werden. ARAG Experten machen allerdings darauf aufmerksam, dass ohne Einwilligung der Naturschutzbehörde keine voreiligen Schritte zur Abhilfe unternommen werden dürfen. Sowohl im Gartenteich als auch in der Natur stehen Frösche unter Naturschutz.
Das Bundesverwaltungsgericht sprang den froschplagten Menschen hilfreich zur Seite und bestätigte per Urteil die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde (BVerwG, AZ: 6 B 133/98). In dem entsprechenden Fall erzielten die Konzerte über einen Zeitraum von Mai bis September Lärmwerte bis zu 64 Dezibel, was einer massiven Störung der Nachtruhe gleichkam. Ab 45 Dezibel geht man von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung aus. Allerdings: Der Gartenteich durfte nicht trockengelegt werden. Die musikalischen Amphibien mussten umgesiedelt werden.
Quelle: www.arag.de
- Sozialplanansprüche auch noch nach neun Jahren
In der Regel verjähren Sozialplanansprüche innerhalb von drei Jahren ab Fälligkeit, und diese Fälligkeit ist grundsätzlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses gegeben. Doch die Rechtsprechung lässt Ausnahmen zu. - Eile kann gefährlich sein
Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein. Die Haftungsquote wird allerdings unterschiedlich beurteilt. - "Sofort Kaufen" und "Privatverkauf" bei eBay
Das OLG Hamm hat die rechtliche Bedeutung einer mit der "Sofort Kaufen"-Funktion verbundenen Garantieerklärung und der Angabe "Privatverkauf" bei eBay-Angeboten klargestellt. - Nachbesserung bei Pfusch
Eine Nachbesserung kann beim Werkvertrag auch nach zwei erfolglosen Instandsetzungsversuchen noch nicht fehlgeschlagen sein. - Keine Diskriminierung – keine Entschädigung
Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung besteht, so liegt keine Benachteiligung wegen des Geschlechts vor. - "Was meine Kunden tun, muss mich nicht interessieren"
Amazon haftet nicht ohne Kenntnis für Wettbewerbsverstöße eines Drittanbieters auf der Marketplace-Plattform. - Wenn Frauen um einen Parkplatz streiten
Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen und sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. - Abmahnkanzlei auf Schadensersatz verklagt
Ein Betroffener der RedTube-Abmahnwelle lässt eine Schadensersatzklage gegen den abmahnenden Rechtsanwalt und dessen Anwaltskanzlei einreichen. - Betriebsrat und Namensliste
Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste. - Mithaftung bei Verkehrsunfall
Bei einem Not-Stopp auf der Autobahn muss ein Warndreieck aufgestellt werden. Wer das nicht tut und einen Verkehrsunfall verursacht, haftet selbst zur Hälfte. - Drängeln auf der Autobahn – Nötigung?
In welchem Fall Hupen und Drängeln gesetzeswidrig sind und welche rechtlichen Konsequenzen ein solches Verhalten hat, sagen die Arag-Experten. - Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung
Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. - Belohnung für Betriebstreue oder Vergütung der Arbeit?
Eine Sonderzahlung mit Mischcharakter, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember des Jahres abhängig gemacht werden, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. - Wertminderung befürchtet – keine Mobilfunkanlage auf dem Dach
Wer auf dem Dach eines Hauses mit Eigentumswohnungen eine Mobilfunksendeanlage installieren will, muss die Zustimmung sämtlicher Eigentümer einholen. - Gericht kippt Klausel in AGB
Wenn in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeführt wird, dass die Versicherungsnehmer an den Kostenüberschüssen zu beteiligen sind, so kann es sein, dass dies nicht ausreichend transparent ist. - Achtung beim Stornieren einer Reise
Wird die Anzahlung des Reisepreises mittels Überweisung geleistet, tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht in Kraft (AG München). - Unproblematische Überstunden
Unbezahlte Überstunden angestellter Angehöriger wirken sich nicht negativ auf den Betriebskostenabzug aus. Eine Analyse eines Urteils des Bundesfinanzhofs. - BGH setzt Grenzen bei Werkverträgen
Das Bundesarbeitsgericht hat über die rechtliche Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag entschieden. - Kein Abzug von Strafverteidigungskosten
Wurde jemand wegen Vorsatzes verurteilt, kann er die Kosten für die Strafverteidigung nicht von der Steuer abziehen. - Eigenverschulden bei Verkehrsunfall
Wer einen Unfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet, muss einen Teil des entstandenen Schadens selbst tragen. - Zurück zum alten Arbeitgeber – geht das?
Erhalten Arbeitnehmer ein unbefristetes Rückkehrrecht eingeräumt, haben diese unter Umständen Anspruch auf die Neubegründung des Arbeitsverhältnisses.