Bei Kaut-Bullinger kann man mit Fug und Recht von einem Traditionsunternehmen sprechen. Das Bürohaus wurde bereits 1794 in München gegründet. Viele Jahre lang war das Ladengeschäft des Bürospezialisten in der Münchner Rosenstraße der Anlaufpunkt bei Büroartikeln in der Innenstadt.
Bereits 2022 schloss Kaut-Bullinger das Ladenlokal. Zu groß waren die Verluste durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie. Man wollte sich vielmehr auf die Internet- und B2B-Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Bürobedarf, Bürodesign und innovativer Printlösungen konzentrieren.
Harter Wettbewerb im Online-Handel
Nun ist das Münchner Traditionshaus, dessen Firmensitz mittlerweile in Taufkirchen im Münchner Umland liegt, wieder in die Schlagzeilen geraten. Das Unternehmen hatte einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt, dem nun vom Amtsgericht München stattgegeben wurde.
Für Robert Brech, Geschäftsführer von Kaut-Bullinger, haben die finanziellen Schwierigkeiten mehrere Ursachen: "Der harte Wettbewerb im Online-Handel bei gleichzeitiger Kaufzurückhaltung der Unternehmen, auch bedingt durch die Arbeit im Homeoffice, hat zu deutlichen Umsatzrückgängen geführt. Wir mussten daher den für uns schweren Schritt gehen, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen", erklärt er. Zudem führt das Unternehmen die gestiegenen Energiekosten ins Feld.
Das Instrument des Schutzschirmverfahrens ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, das Unternehmen die Chance bietet, sich neu zu organisieren und notwendige Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten, um angeschlagene Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Es bietet so Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Im Gegensatz zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert.
Sanierung ist das Ziel
Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger aus Stuttgart ist für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten. Gemeinsam mit seinem Partnerkollegen Sebastian Gall und Markus Berger wird er die Geschäftsführung bei der Restrukturierung unterstützen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen in München bestellt.
Mucha betont, dass der Geschäftsbetrieb trotz des eingeleiteten gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Einschränkungen weitergeht. "Unser Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren", bekräftigt der Rechtsanwalt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind dabei über das Insolvenzgeld bis Ende November gesichert. Nach eigenen Angaben beschäftigt Kaut-Bullinger derzeit noch rund 200 Mitarbeiter an vier Standorten.
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