Wer seinen Webauftritt mit einem Spruch von Karl Valentin schmückt, für den kann's teuer werden. Darüber berichtet der "Münchner Merkur" und zitiert Gunter Fette, der seit 1970 den Nachlass des Münchner Komikers verwaltet: "Wir sind entsetzt über das mangelnde Unrechtsbewusstsein vieler Homepage-Betreiber."
Der Zitierlust sind in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Denn 70 Jahre währt hierzulande der Urheberschutz. Da Karl Valentin 1948 gestorben ist, liegen die Rechte an seinem Werk also noch bis 2018 bei seiner Enkelin Anneliese Kühn. Im Internet wird aber nach Lust und Laune zitiert. Das Landgericht München I hat dem Münchner Merkur bestätigt, dass sich die drei Kammern etwa ein dutzend Mal im Jahr mit Karl Valentin beschäftigen müssen.
Anwalt Fette von der Kanzlei Schoepe, Fette, Pennartz und Reinke sagt: "Wenn man als Privatmann auf seiner Homepage Valentin zitiert, dann ist das okay. Wenn aber ein Malermeister ohne jeden Bezug auf seiner Seite das Zitat 'Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit' verwendet, gehen wir gegen ihn vor. Es geht darum, ob das Zitat in einem werblichen Zusammenhang steht."
Wird eine entsprechende Homepage mit einem Valentin-Zitat gefunden, schickt Fette eine Unterlassungserklärung. Wird die Unterschrift verweigert, landet die Sache vor Gericht. So zuletzt im September, als ein auf die Sammlung von Zitaten spezialisiertes Internet-Portal den Spruch "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut" veröffentlicht hat. Laut Münchner Merkur muss das Portal jetzt mehr als 4.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.
Übrigens gilt das Urheberrecht auch, wenn Zitate von Dritten eingestellt werden – zum Beispiel im Gästebuch oder im Forum –, solange Webseiten-Betreiber sich die Zitate "zueigen" machen. Dies hat das Landgericht München klargestellt. (tö)