Der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme hat die künftigen Koalitionspartner aufgefordert, klare Haltung zu beziehen und die Vorratsdatenspeicherung endgültig stoppen. Statt auf die Ansage aus Luxemburg zu warten, habe die neue Bundesregierung jetzt die Chance, für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzutreten, erklärt Süme.
Süme nutzt nicht nur die Gelegenheit, während ihrer Verhandlungen Druck auf die Ampel-Koalition aufzubauen. Er nutzt auch die Gelegenheit, um auf die für 18. November erwartete Bekanntgabe der Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren zwischen der vom eco-Verband unterstützten Münchner Spacenet AG und der Bundesrepublik Deutschland hinzuwiesen: "Ich hoffe sehr, dass Deutschland aus Luxemburg eine eindeutige Abfuhr in Sachen Vorratsdatenspeicherung erhalten wird", erklärt Süme. Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zu vergleichbaren Gesetzen in Frankreich, Belgien, Schweden und Estland sei dies auch für Deutschland zu erwarten.
"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Grundrechtseingriff von sehr hoher quantitativer und qualitativer Intensität, hat keinen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung und kostet die Branche geschätzt über 600 Millionen Euro, die wir besser investieren können", beklagt Süme. Zudem müssten Datenschutz und Privatsphäre von Nutzern und Nutzerinnen auch bei der digitalen Kommunikation an erster Stelle stehen.
Forderung an die künftge Bundesregierung
"Statt auf die Ansage aus Luxemburg zu warten, hat die neue Bundesregierung jetzt die Chance, für die Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen einzutreten", so Süme weiter. "Es kann nicht sein, dass von Seiten der EU-Kommission und geschäftsführender Bundesregierung sogar Pläne zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung im Raum stehen. Ampel oder EuGH müssen den gläsernen Menschen unbedingt verhindern und dafür sorgen, dass die Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt wird."
Der eco-Verband setzt sich - ebenso wie diverse NGOs - schon lange gegen Vorratsdatenspeicherung ein. Dazu unterstützt der Verband die Firma Spacenet bei seiner Klage. Das Münchner Unternehmen hatte 2016 beim Verwaltungsgericht Köln geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht NRW Recht bekommen. Die letzte Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, legte im September 2019 dem EuGH die Frage nach der Vereinbarkeit der deutschen Gesetze mit Unionsrecht zur Entscheidung vor.
Am 13. September 2021 hatte der EuGH mündlich über die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verhandelt. Nach den nun für Donnerstag erwarteten Schlussanträgen des Generalanwalts ist voraussichtlich ab Februar 2022 mit dem Urteil zu rechnen. Die neue Bundesregierung hätte also Zeit, sich vor einer erwartbaren, erneuten juristischen Schlappe gegen das umstrittene Gesetzesvorhaben zu entscheiden.
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