UNTERSCHLEISSHEIM: Der Prozessorhersteller IDT darf in Deutschland seine Produkte nicht mehr unter dem Namen "Winchip" vermarkten, da der Name hier bereits an Reinhard Rosé aus Greifenberg vergeben ist. IDT hatte den Markennamen nur für den nordamerikanischen Markt schützen lassen - nicht aber hierzulande. Händler, die zumeist unwissend mit "Winchip" geworben haben, flattern jetzt Abmahnungen ins Haus. Neu ist, daß die beauftragten Rechtsanwälte neben der Vernichtung der Prozessoren Auskünfte über Ein- und Verkäufe plus einem Honorar von 2.500 Mark fordern. Und genau hiervor warnt IDT seine Handelspartner: "Wir können den betroffenen Händler nur raten sich ruhig zu verhalten: Auf keinen Fall die verlangten Forderungen bezahlen oder Auskünfte geben", sagt Peter Meiser, verantwortlich bei IDT für Central Europe. Denn es sei noch nicht klar, ob die Forderungen überhaupt gerechtfertigt seien. Der Fachhandel müsse dafür jedenfalls nicht gerade stehen. Seit Ende April laufen die ehemaligen Winchip-Prozessoren jetzt unter dem neuen Seriennamen "X86". (ch)
17.06.1999