Ziemlich eingeschüchtert wurde vor wenigen Tagen der 16-jährige Schüler Layth Ibrahim aus Karlsruhe, als er den Brief einer Stuttgarter Anwaltskanzlei öffnete. Die von Hewlett-Packard beauftragten Ju-risten mahnten in diesem Schreiben die beiden Webseiten "hp-world.de" und "hp-world.com" des Jugendlichen ab. Gleichzeitig setzten sie den Streitwert mit 130.000 Euro an. Wie der Brancheninformationsdienst "Heise online" meldet, entspräche dies einer Gebührenforderung von 1.151 Euro für den Achtklässler.
Grund für den Missmut von Hewlett-Packard: Der IT-Konzern sieht seinen geschützten Markennamen "HP" von Verwechslung bedroht - auch wenn die Abkürzung "HP" in einem ganz anderen Zusammenhang steht. Ibrahims Webseiten beherbergten zuletzt Tutorials und Material rund um den Bau vonHomepages (daher die Abkürzung "HP").
Bindestrich oder nicht
Hinter Ibrahims Internet-Adresse "www.hpworld.com", also ohne Bindestrich, steht jedoch die Messe HP World Conference & Expo von Hewlett-Packard. Das Unternehmen forderte den Jugendlichen in einer Unterlassungserklärung auf, seine .de-Domain zu löschen und die .com-Domain auf Hewlett-Packard zu übertragen.
Ibrahim suchte daraufhin Unterstützung beim Unternehmen Abmahnungswelle.de ein. Dessen Vorschlag, eine geteilte Domain mit Links auf beide infrage kommenden Seiten einzurichten, lehnte Hewlett-Packard ab. Zudem erklärten die Anwälte des Konzerns, künftig alle Besitzer einer Domain mit dem Bestandteil "HP", von denen man Kenntnis erlangt, abzumahnen.
In einer ersten Reaktion hat der Schüler auf seiner Webseite Links zur Hewlett-Packard-Homepage und zur HP World Conference & Expo angebracht. Seine eigenen Webseiten können seit einigen Tagen nicht mehr eingesehen werden. (tö)
www.hewlett-packard.de
www.hpworld.com
www.hp-world.com
www.abmahnungswelle.de