Wegen neuer Bezahlregeln

Handel sorgt sich um kleinere Webshop-Betreiber

15.08.2019
Angesichts neuer Sicherheitsregeln fürs Bezahlen im Internet fürchtet der Einzelhandel um die Zukunft kleinerer Online-Händler.
Ab dem 14. September 2019 genügen die Nummer der Kreditkarte, deren Ablaufdatum und der dreistellige Prüfcode nicht mehr für Käufe im Netz.
Ab dem 14. September 2019 genügen die Nummer der Kreditkarte, deren Ablaufdatum und der dreistellige Prüfcode nicht mehr für Käufe im Netz.
Foto: Kamil Macniak - shutterstock.com

Ab dem 14. September 2019 genügen die Nummer der Kreditkarte, deren Ablaufdatum und der dreistellige Prüfcode nicht mehr für Käufe im Netz, ein zusätzliches Element ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. das bereitet vor allem kleineren Online-Händlern Kopfzerbrechen.

"Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist deutlich komplizierter, die wenigsten Verbraucher kennen sie. Der Handel muss sie den Kunden erklären, weil die Banken diese Aufgabe teilweise nur unbefriedigend erfüllen", kritisierte Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Vor allem kleinere Onlinehändler könnten unter Druck geraten, wenn Kunden genervt abwanderten, falls ab 14. September 2019 das Bezahlen per Kreditkarte im Netz nicht reibungslos funktioniere. "Dadurch könnten große Online-Plattformen ihre Position weiter ausbauen", warnte Binnebößel.

Der HDE fordert eine einheitliche Übergangszeit von 18 Monaten in der Europäischen Union. Auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) würde eine Übergangsphase von mindestens 18 Monaten sehr begrüßen. Eine EU-weite Verschiebung gilt aktuell jedoch als wenig wahrscheinlich. (dpa/rw)

Lesetippp: Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2)

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