Microsoft-Anwälte sollen gegenüber usedSoft rechtsverbindlich erklärt haben, Behauptungen zurücknehmen, die besagen, das jüngste OLG-Urteil in Sachen Oracle sei eine abschließende Entscheidung zum Handel mit gebrauchter Software.
Dem sei nicht so, lautet die Auffassung von usedSoft. Grund hierfür: die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OPG) sei noch nicht rechtskräftig. Microsoft-Anwälte wären damit einer einstweiligen Verfügung zuvor gekommen.
Allerdings darf Microsoft die oben genannte Behauptung verbreiten - nur mit dem Hinweis dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Auch die Aussage, die Entscheidung habe in jeglicher Hinsicht einen Schlusspunkt unter den Handel mit gebrauchter Software zugunsten der Software-Hersteller gesetzt, wäre mit dieser Einschränkung zulässig. (rw)