Der Tech-Gigant hat eigenen Angaben zufolge beim EuGH Einspruch gegen ein vorheriges Urteil der Vorinstanz eingelegt, wie das Unternehmen am Freitag, den 21. Januar 2022, auf Nachfrage bestätigte. Nach einer sorgfältigen Überlegung habe man beschlossen, gegen die Entscheidung des EU-Gerichts vorzugehen, so eine Sprecherin.
Das Gericht der Europäischen Union hatte im November geurteilt, dass Google mit seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping vorsätzlich Konkurrenten benachteiligte und eine deswegen von der EU-Kommission verhängte Strafe rechtens sei. Die Brüsseler Behörde war 2017 zu der Ansicht gelangt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht habe, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Google-Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft habe.
Seit 2017 hat die EU-Kommission gegen Google mehrere Strafen von teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro, weitere Untersuchungen laufen. (dpa/rw)