T-Mobile Widerspruch zurückgewiesen
Als problematisch gestaltet sich zudem, dass die Software auf einem von T-Mobile vertriebenen iPhone nicht installiert werden kann. T-Mobile schließt bei seinen Mobilfunkverträgen des Weiteren aus, dass die Webverbindung für Anwendungen wie VoIP-Anwendungen verwendet werden darf. Die Software würde also zum Knacken des iPhones aufrufen, so der Vorwurf. "Die Software funktioniert lediglich auf entsperrten Geräten. Auf diesen ist ein Installer-Programm vorhanden", stellt Fuchs hingegen klar. Dieses werde von Sipgate weder beworben, noch angeboten.
Allerdings ist T-Mobile nicht der einzige Streitpartner, der Gerichte bemüht. Sipgate unternahm ebenfalls den Gang vor den Richter, um gegen die Bewerbung des Complete-Tarifes vorzugehen. "T-Mobile hat diesen Tarif mit einem 'freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate' vermarktet", führt Fuchs aus. Da jedoch die Nutzung von VoIP sowie Instant Messaging und VPN-Anwendungen vertraglich untersagt seien, dürfe man nicht auf diese Weise werben, denn das sei irreführend, so Fuchs. Sipgate hatte im Juli ein entsprechendes einstweiliges Verbot erwirkt. Der Widerspruch von T-Mobile wurde vom Landgericht Hamburg kürzlich zurückgewiesen, was sipgate in seiner Auffassung bestätigt. (pte)/(bw)