Geldbuße muss der Fahrer zahlen

03.05.2001

Wird ein angestellter Kraftfahrer wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen rechtskräftig zur Zahlung eines Bußgeldes (hier: 3.600 Mark) verurteilt, so muss er diese Geldbuße aus der eigenen Tasche bezahlen. Einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung dieses Bußgeldes hat er nicht. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber eine solche Zusage erteilt hat. Denn eine solche Arbeitgeberzusage ist sittenwidrig und daher unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az. 8 AZR 465/00). (jlp)

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