Umsatzsteuer-Karussell

Focus sieht Devil als Drahtzieher, Staatsanwaltschaft nicht

07.01.2013

"Wir haben keine Ware vom missing trader gekauft"

Nach derzeitigem Kenntnisstand waren Vorlieferanten von einzelnen Lieferanten der Devil AG sowie gegebenenfalls einzelne ausländische Kunden des Unternehmens in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden.

"Die Devil hat zu keinem Zeitpunkt Ware von irgendwelchen "missing tradern" gekauft", betont das Unternehmen. "Bei dem betroffenen Lieferanten handelte es sich um ein seit langen Jahren am Markt aktives Unternehmen, bei dem keinerlei Anhaltspunkte für eine Einbindung in Karussellgeschäfte vorlagen."

Devil überprüfe mehr als 240 Lieferanten regelmäßig in einer über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Weise.

"Keine Dreh- und Angelscheibe"

Bereits aus der Relation der von dem Lieferanten der Devil AG über mehrere Jahre an diese verkauften Ware im Verhältnis zu dem Umsatz der Devil AG sowie der von dem Focus-Artikel genannten Schadenssumme bei diesem Lieferanten von ca. 5 Millionen Euro im Verhältnis zu einem Gesamtschaden von bis zu mehreren hundert Millionen Euro zeige sich, dass die Devil AG kein "Eckpfeiler des Betrugssystems" (Focus-Artikel) sein kann.

Aufhebung strafprozessualer Maßnahmen gegen Devil

Der Vorwurf, dass die Devil AG "IT-Kleinteile an ausländische Scheinfirmen weiter-transferiert habe", hat sich nicht bestätigt, heißt es in der Presseerklärung des Distributors. Keiner der ausländischen Kunden der Devil AG habe sich als Scheinunternehmen herausgestellt. Devil habe auch zu keinem Zeitpunkt "Computerkomponenten oder Spielkonsolen zum Schein gehandelt" oder "manipulierte Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht". Alle Warenbewegungen des Braunschweiger Distributors sdeien ausnahmslos in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise dokumentiert.

Der zitierte Vorwurf, "zu Unrecht Vorsteuern in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro geltend gemacht zu haben", ergibt sich allein aus der - strafprozessual erforderlichen - Konkretisierung des Beschlussinhaltes, der das verantwortliche Organ der Gesellschaft benennt. Insbesondere hat die Staatsanwaltschaft Augsburg auch keinen dringenden Tatverdacht gegen den Devil-Vorstandsvorsitzenden Axel Grotjahn, bejaht.

Die Devil AG war in dem Strafverfahren durch die Anordnung eines dinglichen Arrestes sowie die Beschlagnahme diverser Waren betroffen. Der dingliche Arrest wurde im Juli 2012 durch das Oberlandesgericht München durch Beschluss aufgehoben. Die bei der Durchsuchung beschlagnahmte Ware wurde aufgrund Beschlusses des Landgerichts Augsburg wieder herausgegeben. Es bestehen damit keine strafprozessualen Maßnahmen gegenüber der Devil AG mehr.

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