Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn die Rechtstexte (AGB und Kundeninformationen, Impressum, Widerrufsrecht, Datenschutz, Zahlung und Versand) einmalig auf der Webseite unter entsprechend bezeichneten Schaltflächen eingestellt werden. Mehrfachdarstellungen der rechtlichen Regelung (z.B. "Wie kann ich Ware zurückschicken?") unter verschiedenen Schaltflächen sind nicht erforderlich.
Wenn sich rechtliche Ausführungen doppeln oder – schlimmer noch – in einigen Punkten widersprechen, wird der Verbraucher nicht mehr informiert, sondern schlicht und ergreifend in die Irre geführt, was als unnötige Fehlerquelle Gegenstand von Abmahnungen werden kann. Darauf weist der "Händlerbund" in einem seiner zahlreichen Hinweisblätter zum Download hin.
Widersprüchliche oder doppelte Ausführungen, die den Kunden an das klassische "Kleingedruckte" erinnern, verschrecken ihn. Wenn die Website unübersichtlich ist und der Nutzer sich nicht orientieren kann, ist davon auszugehen, dass er die Seite sehr schnell wieder verlassen wird.
Daher empfiehlt es sich, statt zahlreicher doppelter und sich im schlimmsten Fall widersprechender Ausführungen lieber auf eine klare Struktur zu setzen. Informieren Sie den Kunden daher gezielt. Der Trend im E-Commerce geht ohnehin zu einem schnellen und transparenten Kauferlebnis.
Praxistipp
Verzichten Sie auf zusätzliche Beschreibungen zu Themen wie Zahlungs- oder Versandmodalitäten, Bestellablauf oder Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechtes. Diese Regelungen sind bereits ausführlich und abschließend in den Rechtstexten enthalten und bedürfen keiner weiteren Erläuterung in FAQs, auf Hilfe-Seiten oder an anderen "vermeintlich" zentralen Stellen.
Wollen Sie dennoch nicht gänzlich darauf verzichten, können Sie auf die entsprechenden Stellen in den Rechtstexten verweisen oder verlinken.
Verwenden Sie die FAQs oder "Über uns-Seiten" (oder ähnliche Formulierungen) stattdessen für "nicht-rechtliche" Inhalte. Beispielhaft können Hilfestellungen oder Informationen gegeben werden über Größenauswahl und Größentabelle, Pflegehinweise bei Textilien, Vorstellung des Unternehmens, Geschichte und Bedingungen bei Herstellung der Produkte sowie Anleitungen zur Eingabe von Gutscheincodes.
(mit Material von Händlerbund)
Was sonst noch zu beachten ist, um einen Online-Shop rechtssicher zu machen, erfahren Sie hier.
- IT, Infrastruktur, Bürokratie, Administration
Jeder fünfte Händler nutzt in den Bereichen IT und Infrastruktur sowie Bürokratie und Administration gemeinsame Ressourcen mit anderen Händlern. 14 Prozent der Händler möchte in Zukunft im Bereich Bürokratie und Administration mit anderen Händlern zusammenarbeiten. - Mitarbeitertrainings
Etwa 22 Prozent der Händler veranstalten gemeinsame Mitarbeitertrainings, bei den Multi-Channel-Händlern sind es sogar zehn Prozentpunkte mehr. Betrachtet man die Händler mit einem Umsatz von 100.000 Euro bis 1 Million Euro, möchten mehr als ein Viertel der Händler zukünftig gemeinsame Mitarbeitertrainings anbieten. - Online-Shop, Verkaufspräsenz
Jeder vierte Händler nutzt eine gemeinsame Online-Präsenz oder hat einen gemeinsamen Online-Shop mit weiteren Händlern. Betrachtet man nur die Multi-Channel-Händler, so sind es sogar mehr als 30 Prozent. Bei einem Fünftel der Händler ist solch eine Kooperation in Planung, unter den reinen Online-Händlern ist es sogar mehr als ein Viertel. - Lager, Bürogemeinschaften
Rund ein Viertel der Händler teilt sich ein Lager mit einem oder mehreren Händlern. Weitere 18 Prozent können sich in diesem Bereich eine Zusammenarbeit vorstellen. Dagegen ist das Teilen von Büroräumen eher weniger populär: Nur 13 Prozent der Händler betreiben Bürogemeinschaften mit anderen Händlern. - Transport, Logistik
Etwa 27 Prozent der Händler betreiben Transport und Logistik gemeinsam mit anderen Händlern. Betrachtet man nur die Multi-Channel-Händler, sind es sogar knapp 35 Prozent. Im Durchschnitt möchte rund jeder Fünfte zukünftig eine solche Kooperation einführen. - Einkauf, Marketing, Werbung
Händler arbeiten am häufigsten in den Bereichen Einkauf sowie Marketing und Werbung zusammen – das ist bei einem Drittel aller Händler der Fall. Bei weiteren 20 Prozent sind entsprechende Projekte gemeinsam mit anderen Händlern in Planung.