Einzelhändler können ihren Firmennamen in Zukunft auch als Marke eintragen lassen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Damit stimmten die Richter den Forderungen der Düsseldorfer Metro-Gruppe zu, die für ihre Baumarkt-Kette "Praktiker" ein entsprechendes Musterverfahren betrieben hatte (Az: C 418/02). (mf)
08.07.2005
Die Düsseldorfer Metro-Gruppe hat ein Grundsatzurteil für den Handel durchgefochten.