Das zerschlagene Kartell
Das Kartell hatte zwischen 1998 und 2002 bestanden. Während dieser Zeit haben die Konzerne geheime Informationen, hauptsächlich auf einer bilateralen Basis, ausgetauscht. Auf diese Weise konnten sie die Preisniveaus für DRAM-Speicherchips, die an die großen Computerhersteller wie Hewlett-Packard und Dell in Europa verkauft wurden, koordinieren, wie die Kommission weiter mitteilte.
Die Beilegung habe die Entscheidungsprozedur der Kommission verkürzt, sagte Almunia. Die Lehren aus dem Prozess würden helfen, die Beilegung von einigen weiteren Fällen auf nicht mehr als sechs Monate, manchmal sogar weniger, zu beschleunigen.
Unternehmen, die einen Beilegungsprozess mit der Kommission durchliefen, hätten mehr zu gewinnen als nur eine Strafminderung von zehn Prozent, sagte Götz Drauz, ein Partner der Anwaltskanzlei Howrey, die eines der Unternehmen in dem Kartellstreit vertreten hat. Die Teilnahme an einem solchen Verfahren bedeute, dass die Konzerne zu einem gewissen Ausmaß die Meinung der Kommission zum Zeitrahmen eines Kartells und zum betroffenen Umsatz beeinflussen könnten. Letztlich könne dadurch die Strafzahlung substanziell vermindert werden.
Unterdessen hat Samsung mitgeteilt, die Strafe der Kommission zu akzeptieren. Zudem wolle der Konzern sicherstellen, in Zukunft gegen keine Kartellvorschriften zu verstoßen. Dazu habe Samsung ein Compliance Team ins Leben gerufen, das Richtlinien für eine Systemverbesserung und Mitarbeiterschulungen aufstelle.
Infineon versicherte, dass sich die Strafe der EU-Kommission wegen unzulässiger Preisabsprachen nicht auf ihr Ergebnis 2010 auswirken werde. "Wir haben Rückstellungen für eine mögliche Strafe gebildet und während der Untersuchung mit der EU kooperiert", sagte ein Sprecher des DAX-Konzerns.
Toshiba erklärte ihre Einwillung zur Beilegung des Falls damit, "Ausgaben, Unannehmlichkeiten und Ablenkungen zu vermeiden, die aus weiteren Untersuchungen entstanden" wären.
Auch Elpida versprach, der Entscheidung folgen zu wollen. Demgegenüber teilte Mitsubishi mit, eine Entscheidung zu den weiteren Schritten nach einer gründlichen Überprüfung der EU-Benachrichtigung fällen zu wollen. (Dow Jones/rw)